Verlängert und verschärft: Bund und Länder haben die bereits beschlossenen Corona-Regeln bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Besonderes Augenmerk liegt weiterhin auf der Reduzierung von Kontakten. Zwar zeigen die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Beschränkungen einen Rückgang der Neuinfektionen, allerdings müsse aufgrund der neuen Virusmutation der Rückgang des Infektionsgeschehens deutlich beschleunigt werden. Und das sind die neuen Corona-Regeln.
Seit Monaten besteht Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr. Bislang galt es, Mund und Nase zu bedecken, dazu genügte auch ein Schal oder eine selbstgenähte Alltagsmaske. Mit den neuen Regelungen heißt es, bye bye, DIY-Maske. Denn es gilt bis vorerst 14. Februar 2021 in Bus und Bahn sowie in Geschäften die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – sprich einer OP- oder FFP-Maske. Die Maskenpflicht gilt laut Bundesregierung auch vor den Geschäften und auf Parkplätzen.
Einzelhandelsgeschäfte müssen zudem die Auflagen zur Hygiene einhalten, den Zutritt zum Geschäft steuern und Warteschlangen vermeiden. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern sollte sich maximal eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche befinden.
Überall dort, wo es möglich ist, sollen Arbeitgeber*innen ihren Angestellten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen.
Private Zusammenkünfte sind mit Personen im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren Person erlaubt.
In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder über die allgemeinen Regeln hinausgehende lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.
Bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll von den Ländern der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort herum eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
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