Lieferengpässe bei Medikamenten – vor allem bei Kinderarzneimitteln – sollen künftig mit zusätzlichen Maßnahmen zuverlässiger abgewendet werden, und zwar mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Der Bundestag hat heute das Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen und in zweiter und dritter Lesung durchgewunken.
Das Lieferengpassgesetz hat laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach drei wesentliche Anteile. Für Kinderarzneimittel sollen die Festbeträge und Rabattverträge ausgesetzt werden. In der Folge werden die Preise steigen – aber dann in Deutschland auch erhältlich sein, wenn sie es auch im Ausland noch sind. Bei Kindern zu sparen, ist nicht ethisch, das kann sich die Gesellschaft nicht leisten, so der Minister. „Dieses Geld müssen wir in die Hand nehmen.“ Konkret bedeuetet das, dass die Unternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages/Preismoratoriums-Preises anheben dürfen.
Der zweite Punkt ist die ursächliche Sicherstellung, dass dort, wo Rabattverträge geschlossen werden, sichergestellt werden muss, dass auch geliefert werden kann. Darum soll eine Bevorratung von sechs Monaten verpflichtend sein. Firmen, die diese Bevorratung nicht garantieren können, können folglich keinen Zuschlag erhalten.
Der dritte Punkt ist es, die langfristige Produktion nach Europa zurückzuholen. Den Start machen Antibiotika, Krebsmittel sollen nachziehen: Hersteller, die einen Zuschlag bekommen, müssen die Hälfte der Produktion in Europa sicherstellen.
Die Maßnahmen wirken sich zwar nicht sofort aus, aber seien eine langfristige Maßnahme, um auch Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.
Apotheken verleiht das ALBVVG mehr Beinfreiheit, denn die erleichterten Abgaberegeln wurden verstetigt – ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, darf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden – und auch Nullreataxationen werden künftig eingeschränkt. Außerdem soll es eine dauerhafte Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon geben, den Bundesländern wird die Möglichkeit eröffnet, ein Drug-Checking einzuführen und Notfallsanitäter:innen dürfen Betäubungsmittel zur akuten Schmerzbehandlung bei Unfällen verabreichen, wenn kein/e Ärzt:in greifbar ist.
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