Die ersten zwei Impfstoffbestellungen der Betriebsärzt:innen sind abgeschlossen. Künftig können Apotheken die Bestellungen digital an den Großhandel übermitteln. Denn die BUND-PZN für Betriebsärzt:innen stehen fest, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) informiert. Diese sollen ab 15. Juni gelten, können aber eventuell schon für die kommende Bestellung genutzt werden.
Apotheken mussten die Bestellungen der Betriebsärzt:innen bisher per Fax oder E-Mail an den Großhandel senden, „um die Zuordnung der Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel zum Impfstoff-Kontingent für die Betriebsärzte sicherzustellen“, heißt es vom DAV in einem neuen Rundschreiben. Denn anders als bei Vertrags- und Privatärzt:innen fehlten bisher entsprechende Sonder-PZN. Dies ändert sich nun: Ab dem 15. Juni gibt es für die Übermittlung per MSV3-Schnittstelle BUND-PZN für Betriebsärzt:innen mit dem Zusatz „BA“, und zwar für alle vier zugelassenen Impfstoffe:
- Comirnaty (BioNTech): 17532824 (1 Vial)
- Vaxzevria (AstraZeneca): 17532244 (1 Vial)
- COVID-19-Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson): 17532215 (1 Vial)
- COVID-19-Impfstoff Moderna: 17532209 (1 Vial)
Die Sonder-PZN können eventuell bereits für die kommende Bestellung, die am 10. Juni beim Großhandel eingehen muss, genutzt werden – „soweit sie von dem jeweiligen Softwarehaus schon davor in das Warenwirtschaftssystem der Apotheke eingepflegt werden konnten“, so der DAV. Außerdem verweist der Verband darauf, dass die BUND-PZN womöglich bereits auf den Lieferscheinen der heute ausgelieferten Impfstoffe zu finden sein können.
Achtung: Für die Bestellung der Apotheken beim Großhandel gilt nun Folgendes: „Die Bestellung für die Betriebsärzte für die übernächste Woche kann nur donnerstags innerhalb des Zeitfensters von 12 bis 18 Uhr an den pharmazeutischen Großhandel übermittelt werden. In diesem Fall ist die Bestellung nicht bei jedem Großhandel möglich“, informiert die ABDA in ihrem aktuellen Leitfaden. Außerdem gilt, dass Apotheken ausschließlich bei einem Großhandel erfolgen soll, der „Mitglied des PHAGRO oder Partnergroßhändler ist und die Apotheke hauptsächlich oder überwiegend beliefert.“ Für die letzte Bestellung war die anfängliche Beschränkung auf die vier Großhändler NOWEDA, Sanacorp, PHOENIX und Alliance HealthCare/GEHE aufgehoben worden.
Betriebsärzt:innen: Keine neuen BUND-PZN für Zweitimpfungen
Gesonderte BUND-PZN für Zweitimpfungen bei Betriebsärzt:innen soll es vorerst nicht geben. „Für Verordnungen über Zweitimpfungen werden dieselben Bund-PZN für Zweitimpfungen verwendet wie bei den Vertrags- und Privatärzten“, informiert die ABDA. Bestellen Betriebsärzt:innen künftig Impfdosen für Zweitimpfungen, geben sie dies wie folgt an:
- Comirnaty: Indikator für Zweitimpfungen 17436138 (1 Vial)
- Vaxzevria: Indikator für Zweitimpfungen 17491077 (1 Vial)
Für die Vakzine von Moderna gibt es bisher noch keine BUND-PZN für Zweitimpfungen. Für den Janssen-Impfstoff wird diese aufgrund der Einmalimpfung nicht benötigt.
Die Bestellung erfolgt wie gehabt impfstoffspezifisch und mit Impfzubehör. Als Formular soll das blaue Privatrezept zum Einsatz kommen. Die Bestellung muss außerdem betriebsarztspezifisch erfolgen. Erst- und Zweitimpfungen müssen auf zwei separaten Rezepten bestellt werden. Die Vergütung für Apotheken erfolgt künftig gestaffelt nach Liefermenge.
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