Bürgertestungen: Preis lobt Apotheken und will mehr Honorar
Seit Anfang März haben Bürger:innen Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest pro Woche und inzwischen gibt es bundesweit mehr als 15.000 Testzentren. Auch unzählige Apotheken führen die sogenannten Bürgertestungen durch – und bilden somit eine „nicht zu ersetzende Säule der flächendeckenden Testinfrastruktur“, wie Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, betont.
Laut Coronavirus-Testverordnung (§ 4a und § 5) können sich asymptomatische Personen einmal pro Woche kostenlos per PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2 testen lassen – und zwar auch in Apotheken. Diese haben einen entscheidenden Anteil an den vielen Millionen Bürgertestungen, die bereits durchgeführt wurden. Das zeigen aktuelle Hochrechnungen des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR). Allein in Nordrhein-Westfalen erfolgten seit dem Start rund 3,3 Millionen Bürgertestungen in etwa 1.000 Apotheken – und zwar „ergänzend zu ihrer Kernaufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, betont der Verbandsvorsitzende Thomas Preis. Das entspricht ungefähr der Hälfte aller in NRW durchgeführten Tests. Zudem würde sich bereits jede vierte Apotheke im Bundesland laut AVNR an den Testungen beteiligen, Tendenz steigend.
Für Preis ist dies eine positive Entwicklung. „Gerade bei der Umsetzung der kostenlosen Schnelltests zeigt sich in besonderer Weise, wie bürgernah das flächendeckende Apothekennetz ist. Es ist gut, dass jetzt die Bevölkerung auch bei der qualifizierten Durchführung von Schnelltests vom wohnortnahen Versorgungsnetz der Apotheken profitiert“, betont er. Diese seien nicht nur gut zu erreichen, sondern würden dank der heilberuflichen Expertise des Personals von den Bürger:innen auch besonders geschätzt. Somit bilden die öffentlichen Apotheken laut Preis „auch bei der Teststrategie in Land und Bund eine nicht zu ersetzende Säule der flächendeckenden Testinfrastruktur.“ Denn würde man die Zahlen aus NRW auf Bundesebene hochrechnen, entfielen etwa 15 Millionen Bürgertestungen auf 5.000 Apotheken.
Angesichts dieser Zahlen bringt Preis noch einmal die Aufstockung des Testhonorars für Apotheken ins Spiel. Dieses liegt bei zwölf Euro brutto für die Durchführung, wohingegen Ärzt:innen 15 Euro erhalten. „Gleiche Leistung muss auch gleich bezahlt werden“, fordert der AVNR-Vorsitzende und fügt hinzu, dass auch die anfallende Abrechnungsgebühr von 3,5 Prozent abgesenkt werden sollte.
Trotz aller Fortschritte in Sachen Testungen warnt Preis jedoch vor einem falschen Gefühl der Sicherheit. Ein „Freitesten“ gebe es nicht, sondern Maßnahmen wie die AHA + L-Regeln müssten weiterhin strikt eingehalten werden.
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