Mit den kostenlosen Bürgertests für alle ist ab dem 1. Juli Schluss. Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich darauf geeinigt, Gratistests nur noch für vulnerable Gruppen anzubieten – alle anderen müssen für den Bürgertest 3 Euro zahlen.
Testen ist und bleibt ein wichtiges Instrument um Infektionsketten zu erkennen und zu durchbrechen. Bislang hatten alle asymptomatischen Personen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Ab dem 1. Juli wird das Angebot eingeschränkt, und zwar nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen, wie beispielsweise für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. „Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt“, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Kostenlose Bürgertests für vulnerable Gruppen
Zu den vulnerablen Gruppen gehören Kinder bis fünf Jahre, Schwangere im ersten Trimenon, Besucher:innen von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner:innen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Anspruchsberechtige haben entsprechende Nachweise vorlegen.
„Es geht darum, die Testzentren zu erhalten, Infektionsketten zu unterbrechen – indem die Tests dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen haben – und Betrug und Missbrauch zu reduzieren“, so Lauterbach.
3 Euro: Wer muss für den Bürgertest zuzahlen?
3 Euro Zuzahlung werden beispielsweise vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten oder bei einer Warnung auf der Corona-App fällig. Die Länder haben die Möglichkeit, den Bürgeranteil zu übernehmen.
Weniger Geld für Leistungserbringer:innen
Außerdem sollen die Vergütungen für Teststellen gekürzt und umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt werden. Leistungserbringer:innen sollen 9,50 Euro statt bislang 11,50 Euro erhalten. Zahlen Bürger:innen 3 Euro als Zuzahlung kommen vom 6,50 Euro vom Bund hinzu.
Das BMG kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das sind zwei Drittel weniger als im ersten Halbjahr dieses Jahres.
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