„Bürgertests“: Weniger Anspruchsberechtigte, aber 2 Euro mehr für Apotheken
Ab dem 11. Oktober ist Schluss mit den kostenlosen Bürgertests für alle. Stattdessen soll das gratis Testangebot nur noch für vulnerable Gruppen gelten. Weil für die betroffenen Personen weiterhin ein niederschwelliges Angebot zur Verfügung stehen soll, wird das Testhonorar angehoben. Apotheken sollen künftig 13,50 Euro statt 11,50 Euro erhalten.
Weil inzwischen allen Bürger:innen ein Impfangebot gemacht werden kann, ist die dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Bürgertests den Steuerzahler:innen nicht mehr zumutbar. „Das Angebot kostenloser Bürgertests für asymptomatische Personen wird in dieser Form daher nicht fortgeführt“, heißt es im Referentenentwurf zur Änderung der Testverordnung (TestV), der PTA IN LOVE vorliegt. Künftig sollen nur noch Personen, die aufgrund der fehlenden Möglichkeit, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, ein kostenloses Testangebot erhalten.
Zu den vulnerablen Gruppen, die sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen können, gehören asymptomatische Personen, die
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Achtung: Für 12- bis 17-Jährige gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. November 2021. - an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben,
- aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.
Achtung: Die genannten Personengruppen müssen gegenüber den Leistungserbringern eine entsprechende Anspruchsberechtigung nachweisen.
Apotheken erhalten für die Sachkosten ein Honorar in Höhe von 3,50 Euro. Ab dem 1. November soll das Honorar für die Testdurchführung (inklusive Gespräch, Probennahme, PoC-Diagnostik, Ergebnismitteilung, Ausstellung eines Zeugnisses über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion einschließlich der Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats) auf 10 Euro je Testung steigen. Somit wird die Vergütung um 2 Euro angehoben.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Trotz Festbetragserhöhung: Tamoxifenproduktion bleibt unwirtschaftlich
Vor rund drei Jahren sorgte der Lieferengpass Tamoxifen-haltiger Arzneimittel für Aufsehen. Da ein Rohstoffhersteller die Produktion des Zytostatikums eingestellt hatte, …
„Letztes“ Apotheken-Handwerk: BVpta für Rezeptur-Weiterbildung
Regelmäßige Fortbildungen gehören für Apothekenangestellte wie PTA dazu, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich außerdem weiterqualifizieren zu …
ePA kommt ab 29. April bundesweit
Vorteile für Patientinnen und Patienten, Befunde auf einen Blick für die Ärzt:innen: Die elektronische Patientenakte kommt Ende des Monats bundesweit. Die …