Apotheken können das Testhonorar für Bürgertestungen mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) nicht mehr über die Rechenzentren abrechnen. Zuständig sind seit dem 1. Juli die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Und die teilen mit, dass für Juli vorerst keine Abrechnung möglich ist.
Nach dem Wirbel um einen möglichen Betrug bei der Abrechnung von Coronatests wurde die TestV angepasst. Die Leistungserbringer – zu denen Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Labore und Hilfsorganisationen gehören – müssen die Leistung nun bei den KVen abrechnen. Diese prüfen die Plausibilität der Abrechnungen bezogen auf den jeweiligen Leistungserbringer, was die Auszahlung des Testhonorars ohnehin verzögern kann. Nicht KV-Mitglieder müssen sich bei der KV registrieren.
Grundlage ist § 7 TestV: Die nach § 6 Absatz 1 berechtigten Leistungserbringer rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen und die Sachkosten nach den §§ 9 bis 11 jeweils mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk der Leistungserbringer tätig ist.
Wie die KV Baden-Württemberg informiert, können Leistungserbringer Tests ab 1. Juli 2021 erst mit der August-Abrechnung bis zum 3. September 2021 im Abrechnungsportal eintragen! Das ist der Grund: „Die grundlegend geänderten Vorgaben zwingen uns, die Abrechnungslogik komplett neu auszurichten und mehr Daten zu erfassen als bisher. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Programmierung, rechnen jedoch damit, dass die Überarbeitung bis zum Monatswechsel August/September andauert. Derzeit ist die Abrechnung nur für Tests bis 30. Juni 2021 möglich.“
Dementsprechend wird mit der späteren Abrechnung das Honorar auch später ausgezahlt. Apotheken rechnen wie gewohnt bis zum dritten Tag eines Monats für den vorausgegangenen Abrechnungszeitraum die Sachkosten (3,50 Euro) und das Testhonorar (8 Euro) online bei der KV ab. Ausgezahlt wird das Geld voraussichtlich jeweils zum 20. Tag des Monats.
Außerdem ist seit dem 1. August die Vergütung von Bürgertests an die Einbindung der Teststelle an die Corona-Warn-App gekoppelt. „Testende Apotheken müssten sich rechtzeitig um eine entsprechende Registrierung bemühen“, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
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