Corona ist noch nicht vorbei – trotz zahlreicher Lockerungen. Omikron sorgt weiterhin für hohe Fallzahlen. Die Politik reagiert mit einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV). Der Anspruch auf kostenlose Bürgertests soll bis Ende Mai verlängert werden.
Eigentlich läuft der Anspruch auf Bürgertests zum 31. März aus, doch der Verordnungsentwurf sieht eine Verlängerung um zwei Monate vor, und zwar bis zum 31. Mai 2022.
Bürgertests bis Ende Mai
„Versicherte haben nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 31. Mai 2022.“
Ab Juni soll dann Schluss sein. Grund ist der „erwartbare saisonale Effekt“, der in der warmen Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen werde. „Zudem legen Daten aus dem In- und Ausland nahe, dass Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden ist“, heißt es im Entwurf. Somit sei eine dauerhafte Geltung der Verordnung und die Kostenübernahme nicht länger angezeigt.
Für die Dokumentation, die Vergütung einschließlich der Abrechnung der bis zum 31. Mai 2022 erbrachten Leistungen und die Prüfung der Testungen ist außerdem eine Fortgeltung bis zum 31. Oktober 2022 notwendig.
Wie geht es weiter mit den Testungen in den Apotheken? Welche Auswirkungen sind mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) zu erwarten? Hat das Modell Zukunft? Diese und viele weitere Fragen sollen im APOTHEKE ADHOC Webinar: Diagnostika in der Apotheke – Die Zukunft von PoC-Tests beantwortet werden. Du kannst am 24. März 2022 um 20 Uhr live dabei sein. Du schaffst es zeitlich nicht? Kein Problem: Den gesamten Inhalt samt Diskussionsrunde kannst du im Anschluss jederzeit bequem vom Sofa aus nachstreamen.
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