Altarzneimittel werden in der Regel über den Hausmüll entsorgt. Wird ein Betäubungsmittel zurückgerufen oder wurde das Verwendbarkeitsdatum überschritten, muss das Präparat nach den Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) entsorgt werden. Während die Vernichtung von Tabletten und Co. unproblematisch ist, kann das Prozedere bei Sprays aufwendiger sein.
Werden Betäubungsmittel zurückgerufen, fand in der Apotheke eine Falschabgabe statt oder bringen Kund:innen oder Angehörige aus Alten- und Pflegeheimen nicht mehr benötigte BtM zurück in die Apotheke, muss das Arzneimittel vernichtet und entsorgt werden. Gereglt ist dies in § 16 BtMG. Demnach sind Eigentümer:innen von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln zur Vernichtung auf eigene Kosten und bei Anwesenheit von zwei Zeug:innen – nötig sind also drei Personen – verpflichtet. Die Vernichtung muss so ablaufen, dass keine Wiedergewinnung des Betäubungsmittels möglich ist – auch nicht teilweise – und Mensch und Umwelt nicht gefährdet sind. Festzuhalten ist das Prozedere in einem Vernichtungsprotokoll, das für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahrt werden muss.
Vernichtungsprotokoll
Eine genaue Vorgabe, wie das Vernichtungsprotokoll auszusehen hat, gibt es nicht. Folgende Angaben sollten jedoch enthalten sein:
- Datum der Vernichtung
- Name, Bezeichnung und Menge des zu vernichtenden Betäubungsmittels
- Anwesende Personen (der/die Apotheker:in, der/die die Vernichtung durchführt und zwei Zeug:innen) sowie deren Unterschrift
- Herkunft des Betäubungsmittels (Apothekenbestand, von dem/der Kund:in gebracht oder aus einem Alten- und Pflegeheim).
BtM-Tablette, Spray und Pflaster: So wird vernichtet
Pflaster: Klebeflächen aufeinander kleben und anschließend zerschneiden
Tabletten und Co.: Tabletten mörsern, Kapseln öffnen und das Pulver in einer kleinen Menge Wasser lösen. Waschbecken und Toilette sind tabu! Stattdessen die Flüssigkeit mit Zellstoff aufsaugen und im Rest- oder Hausmüll entsorgen.
Lösungen: Flüssigkeit in ein Gefäß geben und mithilfe von Sägespänen, Katzenstreu oder Zellstoff aufsaugen und anschließend im Müll entsorgen.
Spray: „Eine besondere Vorschrift zur Vernichtung nicht aufgebrauchter Sativex-Flaschen aus Patientenbeständen gibt es nicht“, teilt eine Sprecherin mit und gibt einen Tipp, wie das Spray vernichtet werden kann. „Es genügt wie bei anderen Betäubungsmitteln die fachgerechte Entsorgung. Die Flaschen können dazu leer gesprüht werden z.B. auf Zellstoff oder ein anderes aufsaugendes Material. Die angefallenen Abfälle bzw. Flaschen können dann wie andere Altarzneimittel mit dem Restmüll entsorgt werden.“
Wurde Ware aus dem Apothekenbestand vernichtet, muss das Arzneimittel ausgebucht und aus der BtM-Kartei ausgetragen werden.
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