Wird ein Teammitglied positiv auf SARS-CoV-2 getestet, kann das unter Umständen aufgrund der Quarantäneanordnung der Behörde zur Schließung der Apotheke führen. Zum Glück gab es bislang nur wenige Covid-19-Infektionen unter den Kolleg*innen. Die Apothekerkammer Bremen gibt den Apotheken Tipps, wie sie eine Quarantäne der Mitarbeiter*innen möglichst vermeiden können. Dazu zählt das Tragen einer FFP2-Maske, wenn kein Abstand eingehalten werden kann.
Fest steht: Ob sich das gesamte Team oder nur einzelne Kolleg*innen in Quarantäne begeben müssen, obliegt der zuständigen Behörde. Die Entscheidung des jeweiligen Gesundheitsamtes richtet sich in der Regel nach den individuellen Begebenheiten der Apotheke, dem Arbeitsschutzkonzept und den Hygienemaßnahmen. Eine allgemeine und pauschale Regelung für alle Apotheken gibt es also nicht, weil die räumlichen Begebenheiten, Abstandsmöglichkeiten und auch die Belüftung berücksichtigt werden müssen. Die Apothekerkammer Bremen hat mit dem Gesundheitsamt gesprochen und gibt den Apotheken Empfehlungen, die eine Quarantäne möglicherweise vermeiden könnten.
Kein Abstand, dann FFP2-Maske
Das Team sollte in allen Räumlichkeiten der Apotheke einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Könne kein Abstand eingehalten werden, wird eine FFP2-Maske empfohlen. „Das Tragen einer FFP2-Maske führt seitens des Gesundheitsamtes dazu, dass der Träger als Kontaktperson der Kategorie 3 eingestuft wird“, schreibt die Kammer. Eine Mund-Nasen-Bedeckung führe bei engem und direktem Face-to-Face-Kontakt nicht unmittelbar dazu, dass eine Quarantäne ausgeschlossen sei.
Face-to-Face-Kontakt ist kumulativ
Die Kammer weist zudem darauf hin, dass sich der 15-minutige Face-to-Face-Kontakt kumulativ berechne. Demnach werde ein*e Mitarbeiter*in auch bei einer Unterhaltung über dreimal fünf Minuten als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft.
Pause: Lieber allein als zu zweit
Die Pausensituation stelle eine besondere Hürde dar. Würden sich zwei oder mehr Kolleg*innen in einem Pausenraum aufhalten und zusammen zu Mittag essen, wären alle Personen im Raum Kontaktpersonen der Kategorie 1 – auch wenn sie einen Abstand von 1,5 bis zwei Metern einhalten würden. Demnach müssten die Abstände noch größer sein und außerdem Querlüften optimal möglich sein. Könnten die Empfehlungen nicht umgesetzt werden, weil die Räumlichkeiten es nicht möglich machen, sollten die Teamkolleg*innen allein (getrennt voneinander) oder zeitlich versetzt pausieren.
Kontaktpersonen
Kategorie I
- Personen, die kumulativ mindestens einen 15-minütigen Gesichts-Kontakt („Face-to-Face“) hatten, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie beispielsweise Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem oder Mund-zu-Mund-Beatmung
- Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen, auch bei größerem Abstand zum Quellfall als 1,5 Meter entfernt, ausgesetzt waren, beispielsweise beim Feiern, Singen oder Sporttreiben in Innenräumen oder wenn sich zusätzlich zuvor der Quellfall für mehr als 30 Minuten im Raum aufgehalten hat
Kategorie II
- Menschen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben, wie beispielsweise Klassenzimmer, Arbeitsplatz, aber keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts-Kontakt mit dem Infizierten hatten und kein Anhalt dafür besteht, dass eine Aerosolübertragung jenseits von 1,5 Meter vom Quellfall entfernt stattgefunden hat
Kategorie III
Gilt nur für medizinisches Personal!
- medizinisches Personal mit Kontakt ≤ 1,5 Meter (im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung), wenn eine adäquate Schutzbekleidung während der gesamten Zeit des Kontakts gemäß Kategorie I getragen wurde
- medizinisches Personal mit Kontakt ≤ 1,5 Meter (im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung) ohne relevante Aerosolproduktion, wenn neben dem Personal auch Patient*innen einen medizinischen Mund-Nasenschutz trugen
- medizinisches Personal mit Kontakt > 1,5 Meter ohne adäquate Schutzbekleidung, ohne direkten Kontakt mit Sekreten oder Ausscheidungen der Patientinnen und ohne Aerosolexposition
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