Botendienst und Handlungsfreiheit: ABDA lobt Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Eilverordnung durchgesetzt. Gestern wurde die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung veröffentlicht und tritt heute in Kraft. Die ABDA ist voll des Lobes: „Die Verordnung entspricht fast vollständig unseren Forderungen und Vorschlägen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
„Deutschlands Apotheker begrüßen die Neuregelungen der ‚SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung‘, die dazu beitragen sollen, die Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie sicherzustellen“, teilt die Standesvertretung mit. Die neue Verordnung gebe Rechtssicherheit und Handlungsspielraum. Entscheidungen könnten schneller getroffen und Patienten insgesamt besser versorgt werden.
„Die Verordnung entspricht fast vollständig unseren Forderungen und Vorschlägen. Sie gibt uns die Möglichkeit, die Zahl der Patientenkontakte zu verringern und somit Risikogruppen zu schützen“, so Friedemann Schmidt. Außerdem könnten auch bei Lieferengpässen viele Patienten direkt versorgt werden, die sonst nochmal in die Apotheke kommen müssten. Auch Mehrkosten müssten nicht gefürchtet werden.
Keine Mehrkosten
Ist das abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig, kann auf Alternativen ausgewichen werden. „Im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) ist geregelt, dass die Mehrkosten für teurere Austauschprodukte statt der vorgesehenen Rabattarzneimittel grundsätzlich von der jeweiligen Krankenkasse statt wie bislang vom Patienten selbst zu tragen sind“, teilt die ABDA mit.
Botendienst wird vergütet
„Mit dem Botendienst und der aut-simile-Regelung können wir Apotheker einmal mehr beweisen, dass wir soziale und pharmazeutische Kompetenz vor Ort bündeln und verantwortungsvoll einsetzen“, sagt BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. Nach Rücksprache mit dem Arzt kann nicht nur ein wirkstoffgleiches, sondern auch ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden. Viele Apotheken hätten die Anzahl der Botendienste bereits im März 2020 um mehr als fünfzig Prozent erhöht.
Lob für die Vergütung des Botendienstes in Höhe von 5 Euro kommt auch vom ABDA-Präsidenten: „Mit der finanziellen Unterstützung für den Botendienst kann das Personal der Apotheke vor Ort außerdem stärker in die aufsuchende Betreuung vor allem von chronisch kranken und älteren Patienten gehen.“
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker begrüßt die Verordnung ebenfalls: „Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär. Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt.“ Die Krankenkassen fordert Becker auf, gemeinsam mit den Apothekern eine unbürokratische und schnelle Lösung für die Abrechnung des Zuschusses zu finden.
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