Lange mussten Apotheken auf die Regelung zur Abrechnung der einmaligen Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro warten. Jetzt haben sich DAV und GKV-Spitzenverband auf eine unkomplizierte Auszahlung verständigt. Die „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ ist in Kraft getreten. Das Geld kommt Ende September 2020, wenn der Botendienst nicht mehr honoriert wird.
Seit dem 22. April wird der Botendienst vergütet. Apotheken erhalten bis zum 30. September 2020 zeitlich befristet je Lieferort pro Tag 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Abgerechnet wird über die Sonder-PZN, eine extra Doku ist nicht nötig. Die Honorierung ist in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verankert – ebenso die einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Botendienst: 250 Euro-Auszahlung über Nacht- und Notdienstfonds
„Die Apotheken in Deutschland können sich ab Ende September 2020 auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) freuen, die ihnen per Gesetz für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht“, teilt die ABDA mit.
Die Auszahlung der Anschubfinanzierung an die Apotheken und die Abrechnung beim GKV-Spitzenverband erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). „Die Abrechnung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übernehmen“, heißt es.
Anspruch haben Apotheken, die im Zeitraum zwischen dem 22. April und dem 30. September 2020 Humanarzneimittel zulasten der Kasse im Botendienst abgeben und die Leistung im genannten Zeitraum unter der Sonder-PZN 06461110 abgerechnet haben.
Kein Antragsverfahren nötig, aber 5 Euro Aufwandspauschale
„Wir haben jetzt die Bedingungen für die Auszahlung der 250 Euro mit den Krankenkassen ausgehandelt. Ich freue mich, dass wir ein unkompliziertes Procedere gefunden haben. Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar“, sagt der DAV-Vorsitzender Fritz Becker.
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