Ab 1. Januar 2020 müssen auch die mehr als 19.000 Apotheken den Kunden einen Kassenbon in Papierform mitgeben oder in elektronischer Variante zur Verfügung stellen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert die Bundesregierung auf, auf die Bon-Pflicht zu verzichten.
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker fordert einen Verzicht der Bon-Pflicht für Apotheken sowie andere klein- und mittelständische Unternehmen. „Die Bon-Pflicht ist bürokratisch, in Apotheken überflüssig und umweltschädlich obendrein.“ Es sei widersinnig, einen Kassenzettel ausdrucken müssen, den der Kunde gar nicht wolle und diesen dann datensicher entsorgen zu müssen. „Jeder Kunde, der den Bon braucht oder will, bekommt ihn ohnehin.“
Die Bon-Pflicht ist ein Baustein, um die Steuervermeidung beziehungsweise -hinterziehung im Einzelhandel zu umgehen. Ebenso die Kassennachschau, die seit 2018 erlaubt ist. Der DAV unterstütze das grundsätzliche Ziel des Gesetzgebers, allerdings müssten die Maßnahmen auch tauglich und notwendig sein.
Bon-Pflicht für Apotheke unnötig
Eine Bon-Pflicht brauche es schon wegen der ohnehin lückenlos dokumentierten Geschäftsvorgänge in Apotheken nicht: „Jede Apotheke in Deutschland ist heute schon vollends durchdigitalisiert. Von der Warenbestellung beim Großhandel bis zur Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen wird jeder Schritt elektronisch dokumentiert und bleibt überprüfbar. Da herrscht maximale Transparenz,“ so Becker. „Viele Patienten haben zudem Stammapotheken, die ihnen am Jahresende eine vollständige Übersicht aller geleisteten Zahlungen für die Steuer oder die Krankenkasse ausdrucken. Die Patienten wollen und brauchen nicht zusätzlich jedes Mal den Kassenzettel. Und diesen Wunsch müssen wir doch respektieren.“
Erst in der vergangenen Woche forderte die ABDA, den Kassenbon „zwingend auszudrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anzubieten.“ Allerdings müsse der Kunde den Beleg weder annehmen noch aufbewahren. Auch die Apotheke ist laut ABDA nicht in der Pflicht, die nicht entgegengenommenen Papierbelege zu dokumentieren. Allerdings müssten diese entsprechend den berufs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet werden.
Bundeswirtschaftsminister bleibt ungehört
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte zuletzt Kritik an der Bon-Pflicht geäußert. Doch ohne Erfolg. „Es bleibt […] dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Ohnehin habe der Handel mehr als drei Jahre Zeit gehabt, sich auf die Vorgabe einzustellen und vorzubereiten. „Dieses Gesetz hat seine Berechtigung,“ so Regierungssprecher Steffen Seibert.
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