Bon-Pflicht: „98 Prozent wollen keinen Bon“
Über Sinn und Unsinn der Bon-Pflicht lässt sich streiten. Dennoch sind Apotheken seit 1. Januar 2020 verpflichtet, einen Bon mitzugeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde keinen Bon will, ist jedoch groß. Und weil der Kassenzettel bei den Kunden nicht so hoch im Kurs steht, bleibt er meist in der Apotheke zurück. Das weiß auch PTA Corinna Huber.
Corinna liebt ihren Beruf und fühlt sich vor allem im Handverkauf pudelwohl. Wäre da nicht die lästige Bon-Pflicht, die zum Jahreswechsel eingeführt wurde. „Die Kunden sind genervt und wir sowieso“, sagt sie.
Die PTA arbeitet in der Borromäus Apotheke im oberbayerischen Burgkirchen. „Wir arbeiten mit Lauer Fischer. In unser Kassensystem wurde eingespielt, dass bei jedem Vorgang automatisch IMMER ein Kassenzettel ausgedruckt wird“, erzählt Corinna. Ausstellen kann die PTA den automatischen Bondruck nicht. „Der Beleg wird einfach gedruckt, ob ich will oder nicht!“ Und das auch, wenn der Kunde von der Zuzahlung befreit ist oder keine Zuzahlung anfällt.
Rechtlich gesehen ist gegen die Einstellung des automatischen Bondrucks nichts einzuwenden. Denn laut ABDA ist die Apotheke verpflichtet, den Kassenbon „zwingend auszudrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anzubieten.“ Mitnehmen oder aufbewahren muss der Kunde den Beleg allerdings nicht. Und genau das ist das Ärgerliche.
„Das Problem ist zum einen, dass schätzungsweise etwa 98 Prozent unserer Kunden sofort sagen: ‚Ich will keinen Zettel, den können sie gleich wegwerfen‘ oder: ‚Ich muss ja eh nichts bezahlen, da brauche ich doch keinen Kassenzettel.‘“ Der Bon bleibt also in der Apotheke zurück. Doch dort gibt es ein weiteres Problem, wie Corinna erzählt.
„Unsere Apotheke hat sehr viele Stammkunden, also speichern wir – natürlich nur, wenn der Kunde die Datenschutzerklärung unterschrieben hat – alle Vorgänge auf der Kundenkarte. Also stehen auf den ausgedruckten Kassenzetteln immer Name und Adresse. Das bedeutet für uns: Wir müssen die Zettel vernichten. Und zwar den berufs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend. Also werden die Kassenzettel von uns geschreddert, denn einfach in den Papiermüll dürfen sie nicht.“ In der Borromäus Apotheke gibt es darum zwei große Schreddermaschinen, die täglich ausgeleert werden müssen.
Aller guten Dringe oder eher aller Probleme sind drei: „Wir brauchen so viel mehr Kassenrollen, das ist unvorstellbar! Und die kosten ja auch viel Geld.“ Von den Tonern ganz zu schweigen. Denn die müssen natürlich auch viel öfter gewechselt werden.
Corinna hat einen Tag lang alle Kassenbons gesammelt, die die Kunden partout nicht mitnehmen wollten. An nur einem Tag kamen unzählige Meter Papier zusammen – allein bei Corinna. Weil an dem Tag noch fünf weitere Kollegen im Handverkauf arbeiteten, fällt die Menge entsprechend höher aus. Also genug, um sich mehrmals darin einzuwickeln.
Corinnas Fazit: „Ich verstehe die Bon-Pflicht nicht ganz. Vor allem weil in den Apotheken doch sowieso ALLES eingegeben und gespeichert wird. Die Kunden sind genervt und wir sowieso. Das ist einfach nicht tragbar, vor allem in der jetzigen Zeit, in der wir an unsere Umwelt denken müssen!“
Mehr aus dieser Kategorie
Schönheit von innen: Folio beauty care
Zuwachs für die Folio-Familie (Steripharm): Zum Monatsbeginn wurde das Portfolio mit Folio beauty care um ein Nahrungsergänzungsmittel erweitert, das für …
Signatur/BSNR/LANR: Keine Prüfpflicht beim E-Rezept
Mit dem E-Rezept sollen Retaxationen aufgrund von Formfehlern der Praxen der Vergangenheit angehören. Eigentlich. Denn auch bei elektronischen Verordnungen gibt …
Stückeln: Zuzahlung muss günstigste Variante sein
Muss aufgrund eines Lieferengpasses gestückelt werden, kann sich die Berechnung der Zuzahlung schwierig gestalten. Denn diese muss für Versicherte, der …