Kaum ein Wort ist aktuell häufiger zu hören als „Booster“. Denn die Auffrischimpfung gilt Expert:innen zufolge als wirksamster Schutz gegen die Omikron-Wand. Bei einigen Impflingen ist jedoch nicht klar, wann sie den Booster-Status überhaupt erreicht haben. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schafft Klarheit – zumindest teilweise.
Anfang Januar haben sich Bund und Länder auf neue einheitliche Maßnahmen im Kampf gegen Omikron geeinigt. Dazu zählt beispielsweise auch eine 2G+-Regelung in der Gastronomie. Auch Geimpfte und Genesene müssen demnach einen tagesaktuellen Test vorlegen, wenn sie Zugang zu Restaurants und Co. haben möchten. Ausnahmen gelten jedoch für Geboosterte. Aber genau da liegt das Problem. Genesene und Janssen-Geimpfte haben dabei mitunter das Nachsehen. So ist beispielsweise bei Letzteren nicht klar, wann sie den Booster-Status erhalten.
Nun stellt das BMG klar: Den Booster-Status erhalten auch Janssen-Geimpfte erst nach einer dritten Impfung. „Eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Erstimpfung gilt als Optimierung der Grundimmunisierung. Nach drei weiteren Monaten sollte eine weitere Dosis mit einem mRNA-Impfstoff verabreicht werden – diese gilt als Booster-Impfung“, heißt es vom Ministerium. Trotz der vermeintlich einheitlichen Regelung gilt jedoch auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. „In manchen Bundesländern kann die Umsetzung der Regelungen abweichen. Bitte informieren Sie sich über die Regeln in Ihrem Bundesland“, mahnt das BMG.
Um den Booster-Status künftig auch eindeutig über das digitale Impfzertifikat nachweisen zu können, arbeitet das BMG nach eigener Aussage bereits an einer Lösung. Die EU-Kommission gibt hierfür eine Kennzeichnung mit „Impfung 2/1“ vor.
Achtung: Wie das Paul-Ehrlich-Institut informiert, brauchen auch Janssen-Geimpfte künftig eine Zweifachimpfung, um als vollständig geimpft angesehen zu werden – entweder durch ein homologes Impfschema mit zweimaliger Johnson & Johnson-Impfung oder über ein heterologes Impfschema aus Vektorviren- und mRNA-Impfstoff.
Dazu heißt es: „Die Grundimmunisierung mit dem COVID-19 Vaccine Janssen sieht gemäß Zulassung bei Personen ab 18 Jahren eine Einzeldosis vor. Allerdings empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell eine Optimierung des Impfschutzes durch eine zusätzliche Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty oder Spikevax), wobei Spikevax erst ab einem Alter von 30 Jahren und nicht bei Schwangeren eingesetzt werden soll. Zudem empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung, wobei Spikevax erst ab einem Alter von 30 Jahren und nicht bei Schwangeren eingesetzt werden soll.“
Sowohl die zweite als auch die dritte Impfung nach der ersten Immunisierung mit der Vakzine von Johnson & Johnson sollten gemäß der jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) allerdings mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. „Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) wurde im Dezember 2021 eine zweite Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen zur Zweitimpfung zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ≥ 18 Jahre, die eine erste Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, ihre Grundimmunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Auch für die Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur 2. Dosis der Grundimmunisierung wird ein mRNA-Impfstoff empfohlen“, heißt es von den Expert:innen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Antibiotika für Kinder: Besser nicht zu früh?
Dass Antibiotika mit Bedacht verordnet werden sollten – Stichwort Resistenzen –, ist bekannt. Das gilt besonders, wenn diese bei Kindern …
Erhöht Milch das Risiko für Herzkrankheiten?
Milch- und Milchprodukte haben bei vielen Menschen einen festen Platz auf dem Ernährungsplan. Doch zu viel davon kann gefährlich werden, …
SVA tagt: OTC-Switch für Sildenafil und Co.?
Am 21. Januar 2025 tagt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) zum ersten Mal im neuen Jahr. Auf der Agenda steht …