Fünf Millionen Anspruchsberechtigte erhalten zehn kostenlose Schutzmasken. Die Informationsschreiben sind unterwegs, und zwar nicht nur an Erwachsene, sondern auch an Kinder – selbst an die Kleinsten. Dabei gibt es bislang noch keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind.
Mit der Änderung der Schutzmaskenverordnung wurde Personen, die „Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch leben“ und nicht schon Berechtigungsscheine erhalten haben, der Anspruch auf zehn kostenlose Schutzmasken gewährt. Eine Altersgrenze, wie vom GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme gefordert, fand in der Verordnung keinen Platz. „Es liegt an dem Verordnungsgeber, die Vorgaben zu machen, und an uns, diese umzusetzen. Wir schauen nach vorne, nicht zurück“, so ein Sprecher des GKV. Somit erhalten auch Kinder – unabhängig vom Alter – das Informationsschreiben und entsprechend Masken in der Apotheke. Die sind in der Regel aber für Erwachsene. Was sagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu?
„Zu den Anspruchsberechtigten zählen auch Kinder, die mit einer Person, die ALG-II bezieht, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Kinder erhalten somit auch ein Schreiben“, räumt eine Sprecherin aus dem BMG ein. Da Kinder in der Regel keinen Lichtbildausweis haben, könne die Vorlage eines Lichtbildausweises nicht gefordert werden und für diesen Fall der Ausweis des Erziehungsberechtigten ausreichen. „In der Praxis wird es wohl so sein, dass eine erziehungsberechtigte Person mit ihrem Informationsschreiben und auch dem der Kinder in die Apotheke geht. Laut Anschrift müsste in der Regel erkennbar sein, dass es sich um eine Familie handelt“, erklärt die Sprecherin.
Da stellt sich die Frage nach den Schutzmasken, die an Kinder abgegeben werden sollen. Auf Vorlage des Informationsschreibens und eines Lichtbildausweises müssen Apotheken Masken abgeben, die den Vorgaben der SchtzmV entsprechen – nämlich bestimmten Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards. Modelle für Kinder gibt es nicht.
Keine Kinder-FFP2-Masken = mehr Masken für Eltern?
„Hinsichtlich der Schutzmasken für Kinder ist es leider so, dass es bislang noch keine FFP2-Masken gibt, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen“, erklärt eine Sprecherin und erklärt auch, warum: „Dies liegt vor allem daran, dass die vorgenannten Schutzmasken zur Verwendung am Arbeitsplatz und zur Brandbekämpfung und zu Rettungszwecken, wenn durch das Einatmen von Stäuben ein Gesundheitsrisiko besteht, entwickelt und zugelassen worden sind.“
Die kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 sei die Größe XS. „Daher ist es so, dass über die Berechtigungsscheine so kurzfristig leider noch keine den Normen entsprechenden Schutzmasken zur Verfügung stehen.“ Letztlich liege die Entscheidung bei den Eltern, ob sie die Informationsscheine einlösen. „Unabhängig davon steht es den Eltern frei, die Berechtigungsscheine in der Apotheke gegen Schutzmasken für sich selbst einzulösen, um somit auch ihre Kinder zu schützen.“
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