Blitzumfrage: 35 Euro Testhonorar
Potsdam macht es vor: Vorerst 14 Tage lang können sich Potsdamer:innen kostenlos in einigen Apotheken auf SARS-CoV-2 testen lassen. Die Vergütung liegt bei 18 Euro. Künftig sollen flächendeckend Gratis-Testungen möglich sein. Die Apotheken erwarten allerdings eine wirtschaftlich angemessene Honorierung. Wie eine Blitzumfrage des Apothekerverbandes Nordrhein zeigt, erwarten die Kolleg:innen ein Testhonorar von etwa 35 Euro.
Seit Dezember dürfen Apotheken Corona-Schnelltests durchführen. Für die Apotheken ist dies mit Vorbereitung und Investitionen verbunden. „Um Schnelltests durchzuführen, mussten die Apotheken teilweise erheblich investieren, im Schnitt ca. 1.000 Euro pro Apotheke, teilweise auch weit darüber hinaus“, teilt der Apothekerverband Nordrhein mit. „Auch laufende Vorhaltungskosten wie zusätzliche Mietkosten für separate Räume, EDV, Hygiene- und Schulungsmaßnahmen schlagen zu Buche.“ Geld, das wieder in die Kassen gespült werden muss.
Voraussichtlich 18 Euro soll das Honorar für Gratis-Testungen für die Apotheken laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) betragen – sechs Euro für das Testmaterial und zwölf Euro für die Durchführung. Angesichts der Vorleistungen zu wenig – deshalb erwarten die Apotheken in Nordrhein laut einer Blitzumfrage zumindest eine wirtschaftlich angemessene Honorierung von etwa 35 Euro. Das entspreche den aktuellen Preisen, die in den Apotheken im Durchschnitt bei 37 Euro pro durchgeführtem Corona-Antigentest für Selbstzahler liegen.
Dass 18 Euro für Schnelltests in der Apotheke als Testhonorar zu wenig sind, zeigte bereits eine aposcope-Umfrage Mitte Februar – 66 Prozent der Befragten finden, die Vergütung ist zu gering; 27 Prozent halten das Honorar für angemessen. aposcope wollte ebenfalls wissen, welcher Betrag ausreichend ist. Bei den befragten Kolleg:innen herrscht Uneinigkeit: 20,00 bis 24,99 Euro sagen 14 Prozent, 25,00 bis 29,99 Euro hält etwa ein Drittel für angemessen und 23 Prozent wünschen sich eine Vergütung zwischen 30,00 bis 34,99 Euro.
Werden in Apotheken Coronatests durchgeführt, ist aus Sicht des AVNR der Impfschutz für die Teams eine unabdingbare Voraussetzung. „Eine der wichtigsten Voraussetzungen, sich in eine Teststrategie einbinden zu lassen, ist aber ein Infektionsschutz der testenden Mitabeiter:innen durch eine Corona-Impfung“, so AVNR-Vorsitzender Thomas Preis.
„Mit Blick auf die zentrale Bedeutung der Apotheken für die Arzneimittelversorgung und dem bei der Durchführung von Nasen-Rachen-Abstrichen sehr hohen Expositionsrisko ist die Sorge der Kollegen um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterteams richtig, nachvollziehbar und wird von uns sehr deutlich unterstützt“, betont Preis. Nur 25 Prozent der Apotheken wollen laut Blitzumfrage in keinem Fall die Durchführung von Corona-Schnelltests in ihr Dienstleistungsangebot aufnehmen.
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