Unterschiedliche Farben = unterschiedliche Gültigkeiten. Rezepte können fünf verschiedene Farben haben: rosa, blau, grün, gelb und weiß. Die Farbe verrät, wie lange welches Rezept gültig ist. Allerdings gibt es auch innerhalb einer Farbe unterschiedliche Fristen.
Kassenrezept
Das Kassenrezept ist rosa und wird auch als Muster-16-Formular bezeichnet. Die Gültigkeit ist abhängig von der Krankenkasse und vom Bundesland und kann ab Ausstellungsdatum 28 Tage oder einen Monat – also 30 oder 31 Tage betragen. Sonn- und Feiertage werden mitgezählt. Ausgenommen sind Verordnungen über Hilfsmittel, die meist nur 28 Tage gültig sind. Im Gültigkeitszeitraum werden die Arzneimittelkosten übernommen – abzüglich der gesetzlichen Rezeptgebühr. Kassenrezepte können dennoch über einen Zeitraum von drei Monaten ab Ausstellungsdatum beliefert werden, allerdings müssen die Patienten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer selbst für die Kosten aufkommen. Denn nach 28 Tagen beziehungsweise einem Monat erlischt der Erstattungsanspruch.
Rosa Sonderfälle
Verordnungen über isotretinoinhaltige orale Darreichungsformen werden ebenfalls auf einem rosafarbenen Rezept verordnet. Eine Ausnahme gilt für Verordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter. Eine Belieferung ist nur sieben Tage inklusive Ausstellungsdatum zulässig. Außerdem darf nur der Bedarf für 30 Tage verordnet werden.
Entlassrezepte sind ebenfalls rosa und tragen im Personalienfeld den Zusatz „Entlassmanagement“. Die Verordnungen über Arzneimittel sind drei Werktage inklusive Ausstellungsdatum gültig. Eine Fristverlängerung gibt es nicht, auch nicht, wenn die Beschaffung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
Privatrezept
Das Privatrezept ist in der Regel blau. Die Verordnungen sind drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Besonderheit gibt es bei Versicherten des Basistarifs. Zwar ändert sich nichts für die Apotheke, denn der Kunde zahlt den Arzneimittelpreis vor Ort, es sei denn es liegt eine Abtrittserklärung vor. Allerdings erstattet die Versicherung die Kosten für das Arzneimittel nur, wenn das Rezept von einem Vertragsarzt ausgestellt und innerhalb eines Monats beliefert wurde. Denn für Versicherte im Basistarif gelten die Vorgaben der gesetzlichen Kassen.
„Die grüne Empfehlung“
Eine Empfehlung schreibt der Arzt auf ein grünes Rezept. Ist ein nicht-verschreibungspflichtiges Präparat verordnet, ist die Gültigkeit unbegrenzt. Ist ein Rx-Medikament verordnet, gilt das Rezept als Privatrezept und die Gültigkeit erlischt nach drei Monaten.
BtM-Rezept
Gelb ist das Betäubungsmittelrezept. BtM dürfen nicht auf eine Verschreibung abgegeben werden, „die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach §73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz“. Demnach müssen BtM-Rezepte zwar innerhalb der bekannten 8-Tage-Regel in der Apotheke vorgelegt werden, dürfen aber entsprechend innerhalb der 28- beziehungsweise 30-Tagesfrist beliefert werden.
T-Rezept
Das weiße Rezept wird für Verordnungen über die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid verwendet. Die Formulare sind nur sechs Tage plus Ausstellungsdatum gültig.
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