In wenigen Tagen ist es soweit: Ab kommender Woche impfen auch Betriebsärzt:innen gegen Corona – zunächst nur mit Comirnaty (BioNTech). Die erste Bestellung für die benötigten Impfstoffdosen musste bis zum 21. Mai bei den Apotheken eingehen. Die Lieferung erfolgt am 7. Juni. Wie nun aus Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die ABDA hervorgeht, erhalten Betriebsärzt:innen in KW 23 mindestens 102 Dosen. Und die Höchstmengen für die nächste Bestellung stehen auch schon fest.
Für das Impfen durch Betriebsärzt:innen sollen generell bis zu 804 Dosen zur Verfügung stehen. Da die Liefermengen jedoch weiterhin begrenzt sind, sei mit Kürzungen zu rechnen, informierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bereits vor der Bestellung. Nun ist klar: Für die erste Impfwoche stehen laut BMG insgesamt 702.000 Impfdosen zur Verfügung, woraus sich eine Mindestmenge von 17 Vials beziehungsweise 102 Dosen für Betriebsärzt:innen ergebe. Habe ein/e Ärzt:in weniger bestellt, würden die übrigen Dosen auf die Kolleg:innen entfallen, wie die Apothekerkammer Berlin erklärt. Über die genauen Liefermengen sollen die Apotheken am 2. Juni vom Großhandel informiert werden.
Nach 102 Dosen in KW 23: Betriebsärzt:innen sollen maximal 300 Dosen für KW 24 bestellen
Noch bevor jedoch die erste Lieferung erfolgt, ist es Zeit für die zweite Impfstoffbestellung für die Woche vom 14. bis 18. Juni (KW 24). Diese muss bis Mittwoch, 2. Juni 12 Uhr an die Apotheken übermittelt werden, die wiederum bis 15 Uhr beim Großhandel bestellen. In puncto Bestellmenge gilt: Für KW 24 sollten Betriebsärzt:innen 50 Vials Comirnaty als Höchstmenge für Erstimpfungen bestellen – das entspricht rund 300 Dosen. Für die Lieferung stehen, anders als bei der ersten Bestellung, nicht nur die vier Großhändler NOWEDA, Sanacorp, PHOENIX und Alliance HealthCare/GEHE zur Verfügung, sondern alle, informiert die ABDA.
Eigentlich sollen Betriebsärzt:innen jeweils am Donnerstag für die übernächste Woche bestellen. Da jedoch in einigen Bundesländern der 3. Juni aufgrund von Fronleichnam ein Feiertag ist, wurde die Frist um einen Tag verkürzt, wie die Apothekerkammer Berlin informiert.
Bestellt wird weiterhin impfstoffspezifisch mit Impfzubehör und per blauem Privatrezept. Betriebsärzt:innen müssen Vorname, Name, Berufsbezeichnung, Telefonnummer; vollständige Anschrift des Unternehmens/des Dienstes/der Praxis, einheitliche Fortbildungsnummer (EFN1)) auf der Verordnung im Feld zu den Angaben des/der Versicherten angeben. Außerdem ist das Rezept mit einer eigenhändigen Unterschrift in blauer oder schwarzer Farbe zu versehen und im Original bei der Apotheke einzureichen. Als Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionenkennzeichen IK 103609999 anzugeben. Für die Felder „Betriebsstättennummer“ (BSNR) und „Lebenslange Arztnummer“ (LANR) ist das Dummy-Kennzeichen „111111100“ vorgesehen, so soll im Nachgang eine Auswertung möglich sein.
Da die zur Verfügung stehenden BUND-PZN der Impfstoffe nur für Privat- und Vertragsärzt:innen gelten, mussten Apotheken die erste Bestellung der Betriebsärzt:innen per Fax oder Mail beim Großhandel einreichen. Damit sie dies künftig per MSV3-Schnittstelle erledigen können, wurden bereits Sonder-PZN für die Bestellung der Betriebsärzt:innen beantragt. Ob diese bereits für die anstehende Bestellung zur Verfügung stehen, ist noch offen.
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