In rund zwei Wochen ist es so weit und für viele steht mit Rosenmontag der nächste „Feiertag“ in diesem Jahr bevor. Zwar trübt Corona wieder einmal die Stimmung, auf einen freien Tag müssen Närr:innen aber mitunter trotzdem nicht verzichten, oder? Wir verraten, was du rund um die betriebliche Übung wissen musst.
So viel vorweg: Ein offizieller Feiertag ist Rosenmontag nicht, auch nicht in den „Jecken-Hochburgen“ – ein Anspruch auf einen bezahlten freien Tag besteht somit nicht. Dennoch schließen manche Inhaber:innen die Apotheke an diesem Tag früher oder geben den Mitarbeiter:innen sogar komplett frei. Urlaub muss in diesem Fall nicht genommen werden und es fallen auch keine Minusstunden an. Doch 2022 drohen viele Faschingsfeiern ins Wasser zu fallen. Die gute Nachricht: Unter Umständen haben PTA und andere Apothekenmitarbeiter:innen dennoch frei. Stichwort: betriebliche Übung.
„Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Chef wenigstens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt eine bestimmte Vergünstigung gewährt“, heißt es vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Denn in diesem Fall können Angestellte daraus schließen, dass es auch im nächsten Jahr so beibehalten wird. Aber Achtung: „Beschäftigte können auf die Übung nur dann vertrauen, wenn sie nicht unter Vorbehalt steht“, warnt der DGB. Im Karnevals-Beispiel bedeutet das: Gibt der/die Chef:in dem Team jedes Jahr an Rosenmontag einen halben Tag frei, erklärt jedoch, dass die Freistellung nur für das entsprechende Jahr gilt, handelt es sich nicht um eine betriebliche Übung, sondern um ein einmaliges Entgegenkommen. Wird die Freistellung dagegen ohne Wenn und Aber mehrere Jahre infolge gewährt, können Beschäftigte in der Regel aufatmen und sich auch in diesem Jahr darüber freuen – selbst wenn die eigentliche Feier ausfällt.
Übrigens: Geben Chef:innen ihren Angestellten Rosenmontag frei und greift dabei das Prinzip der betrieblichen Übung, ist es egal, ob Beschäftigte wirklich Karneval feiern oder den freien Tag lieber zu Hause auf dem Sofa verbringen.
Auch in anderen Bereichen kann die betriebliche Übung in der Apotheke Anwendung finden, beispielsweise beim Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, das mehr als drei Jahre in Folge ohne bestimmte Einschränkungen gezahlt wird. Somit wird die Zahlung zum Bestandteil des Arbeitsvertrags, auch ohne darin explizit festgehalten zu sein. Um die Regelung wieder zu streichen, braucht es daher das Einverständnis der Mitarbeiter:innen.
Achtung: Die Regelung kann auch zum Nachteil für Angestellte werden. Springen PTA beispielsweise mehrfach beim Putzen in der Apotheke ein, ohne klarzumachen, dass es eine Ausnahme ist, wird dies zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.
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