Bestimmt der Chef die Pause?
Diskussionen gibt es nicht nur über den Dienstplan, sondern auch über die Pause. Wer darf wann seine wohlverdiente Auszeit nehmen? Die einen gehen lieber früh, die anderen so spät wie möglich – dann ist die Zeit bis zum Feierabend nicht so lang. Kommunikation und Kompromisse sind gefragt. Allerdings ist der Chef beim heiklen Thema Pause das Zünglein an der Waage.
Wie viel Pause steht PTA zu?
Für beinahe alles gibt es ein Gesetz. So auch für die Pausenzeiten. Diese sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 4 geregelt. Wer mehr als sechs bis neun Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Bei neun Stunden mit Beleuchtung, also mehr als neun Stunden Arbeitszeit, müssen PTA eine Pause von 45 Minuten einlegen. Die freie Zeit darf auf mehrere Ruhepausen von mindestens 15 Minuten verteilt werden. PTA dürfen, ohne eine Ruhepause einzulegen, nicht länger als sechs Stunden am Stück arbeiten.
Wer legt die Pausenzeit fest?
Arbeitszeit und Pausenzeit werden laut Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter gemäß § 3 durch den Apothekeninhaber festgelegt. Die Apothekengewerkschaft Adexa schreibt dazu: „Generell hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht. Das heißt, er darf bestimmen, wann Angestellte arbeiten oder ihre Pause machen.“
Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Pausenzeiten fix sind, sollte dies im Arbeitsvertrag festhalten. Haben sich Chef und PTA nicht im Vorhinein geeinigt und dies schriftlich dokumentiert, gelten die allgemeinen Bedingungen.
Muss ich in der Apotheke bleiben?
Nein. PTA können den Aufenthaltsort während der Pause selbst bestimmen. Verlangt der Chef, dass PTA die Pause in der Apotheke verbringen müssen, ist dies als Arbeitszeit zu zählen. Grundlage hierfür ist § 3 Bundesrahmentarifvertrag.
Und was ist mit der Raucherpause?
Einen Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause haben PTA nicht. Hier gilt es im Team eine Lösung zu finden, mit der alle einverstanden sind.
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