Die Barmer hat den Rahmenvertrag für „Hilfsmittel zur Stoma-Versorgung“ zum 30. April 2021 gekündigt.
Der Hilfsmittelversorgungsvertrag Stoma vom 1. Februar 2017 wurde inklusive aller zugehörigen Anlagen von der Barmer gekündigt, darüber informiert der BAV seine Mitglieder. Die Kündigung tritt zum 30. April 2021 in Kraft. Hintergrund ist laut BAV die Bekanntmachung einer neuen Vertragsabsicht im Mai vergangenen Jahres. Der BAV prüfe derzeit einen Vertragsentwurf. Ziel sei es, den Fortbestand der Versorgungsberechtigung sicherzustellen.
Stoma-Artikel sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 29 zu finden. Die Produkte dienen der Aufnahme von Stuhl oder Urin und sind als einteilige Produktsysteme – bestehend aus einer Hautschutzplatte mit einem daran fest verschweißten Beutel – oder als zweiteilige Systeme – Basisplatte und separater Beutel mit Klebefläche oder Kleberand – erhältlich. Stuhlgang oder Urin werden aus chirurgisch durch die Bauchwand angelegten künstlichen Körperöffnungen des Darms (Enterostoma) oder der harnableitenden Organe (Urostoma) aufgefangen.
Zu den vertraglich mit der Barmer vereinbarten Stoma-Artikeln gehören:
- Beutel der jeweiligen Stoma-Arten (Colostoma, Ileostoma oder Urostoma)
- Basis- und/oder Hautschutzplatten
- Irrigatoren sowie
- Verbrauchsmaterialien wie Pflege-/Verbandmittel oder Desinfektionsmittel.
Versicherte zahlen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, allerdings maximal 10 Euro je Monat – es sei denn, es liegt eine Befreiung vor. Ist eine höherwertige Versorgung gewünscht, können Mehrkosten anfallen.
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