Original und Importarzneimittel gelten als identisch. Auch ein gesetztes Aut-idem-Kreuz kann nicht vor einem Austausch retten, denn das Substitutionsverbot gilt in dem speziellen Fall nicht – auch nicht, wenn die Präparate sich im Namen unterscheiden. Wie sieht es aber bei Parallelarzneimitteln aus?
Was sind Parallelarzneimittel?
Parallelarzneimittel sind Medikamente mit patentgeschütztem Wirkstoff, die im Mehrfachvertrieb auf dem Markt sind, also durch einen oder mehrere Firmen parallel vertrieben werden. Beispiele sind Januvia/Xelevia, Janumet/Velmetia, Galvus/Jalra, Eucreas/Icandra und Vocado/Sevikar mit je zwei Herstellern sowie Foster/Kantos und Daivobet/Xamio, für die es nur einen Hersteller gibt.
Ein Mehrfachvertrieb liegt also dann vor, „wenn ein patentgeschützter Wirkstoff durch einen oder mehrere pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen vertrieben wird, ohne dass diese Arzneimittel die Voraussetzungen für eine Klassifikation als Importarzneimittel erfüllen“.
Was sagt der Rahmenvertrag?
Laut § 2 Absatz 15 Rahmenvertrag stehen Parallelarzneimittel nicht im Verhältnis Original-Import zueinander. Es handelt sich um einen Mehrfachvertrieb.
Ist ein Parallelarzneimittel verordnet, stehen Arzneimittel im Mehrfachvertrieb sowie alle bezugnehmend auf die Parallelarzneimittel zugelassenen Importe zur Auswahl. Bei der Abgabe ist jedoch der Rabattvertrag zu berücksichtigen. Liegt ein Rabattvertrag vor, hat dieser Vorrang. Wurde kein Zuschlag vergeben oder ist der Rabattpartner nicht lieferbar, ist nur das preisgünstigste der Parallelarzneimittel oder ein Importarzneimittel zum verordneten Arzneimittel oder dem Parallelarzneimittel abgabefähig, vorausgesetzt es nicht teurer als das preisgünstigste Parallelarzneimittel. Außerdem darf das gelieferte Arzneimittel nicht teurer sein als das verordnete. Für die Ermittlung des Preises im Rahmen der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebots sind sämtliche gesetzlichen Rabatte zu berücksichtigen.
Außerdem gehören Parallelarzneimittel zum importrelevanten Markt und werden somit in das Einsparziel einberechnet.
Aut-idem und Parallelarzneimittel
Ist ein Parallelarzneimittel mit Aut-idem-Kreuz verordnet, stehen das rezeptierte Arzneimittel sowie die auf das verordnete Parallelarzneimittel bezugnehmend zugelassenen Präparate zur Auswahl. Aut-idem verhindert nicht den Austausch zwischen Original und Import. Andere Parallelarzneimittel oder deren auf sie bezugnehmend zugelassenen Importe dürfen jdeoch nicht abgegeben werden und stehen nicht zur Auswahl.
Vorgehensweise für mit Aut-idem-Kreuz verordnete Parallelarzneimittel
Liegen Rabattverträge vor?
Ja: § 11 Rahmenvertrag greift: Ist das Original rabattiert, wird dieses auch abgegeben. Ist ein bezugnehmend auf das Original zugelassener Import rabattiert, wird dieser geliefert. Sind Original und Importe rabattiert, hat die Apotheke freie Wahl zwischen den Rabattpartnern.
Nein: § 13 Rahmenvertrag greift: Die Apotheke darf zwischen dem Original und den zugehörigen Importen wählen, muss aber den Preisanker beachten. (Das gelieferte Präparat darf nicht teurer sein, als das verordnete.)
Es gilt die Frage zu beantworten, ob es preisgünstige Importe zum rezeptierten Original gibt?
Ja: Dann kann ein preisgünstiger Import geliefert werden, um das Einsparziel zu erreichen. Ist dieses erreicht, kann das Original abgegeben werden.
Nein: In diesem Fall kann das Original oder ein günstiger Import geliefert werden.
Was ist ein preisgünstiger Import?
Ein preisgünstiges Importarzneimittel im Sinne des Rahmenvertrages liegt vor, wenn – bei identischer Packungsgröße – der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte niedriger ist als der Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte:
- Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte bis einschließlich 100 Euro ist mindestens 15 Prozent niedriger
- Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte zwischen 100 Euro und einschließlich 300 Euro ist mindestens 15 Euro niedriger
- Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte über 300 Euro ist mindestens 5 Prozent niedriger
Original/Import sticht Aut-idem: Hier erfährst du mehr ?.
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