Durch Personalmangel und einen stetig wachsenden Aufgabenberg stehen für viele Kolleg:innen Überstunden in der Apotheke an der Tagesordnung. Da wundert es nicht, dass sich so manche/r nach einer Auszeit sehnt. Das sogenannte Sabbatical soll es möglich machen. Was du dazu wissen musst, verraten wir dir hier.
„Das Sabbatical – auch Sabbatjahr, Blockfreizeit oder Langzeiturlaub genannt – ist ein besonderes Arbeitszeitmodell“, heißt es von der Gewerkschaft ver.di. Dabei nimmst du dir für einige Monate – in der Regel zwischen drei und zwölf Monate – eine Auszeit von der Arbeit, beispielsweise um zu reisen oder ähnliches. Das Besondere: „Der Arbeitnehmer bleibt während der Freistellungsphase betriebszugehörig und kehrt nach Beendigung der Auszeit an seinen alten oder an einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurück“, stellt der Deutsche Bundestag klar. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht, es kommt also auf den/die Arbeitgeber:in an. Immerhin muss diese/r währenddessen eine Vertretung für dich finden.
Schriftliche Vereinbarung ist Pflicht
Die Bedingungen und Regelungen des Sabbaticals müssen individuell zwischen Chef:in und Beschäftigten festgelegt werden, und zwar schriftlich. Darin sollte auch die Rückkehr an den ursprünglichen Arbeitsplatz geregelt sein. Außerdem sollte mit dem/der Arbeitgeber:in geklärt werden, ob du bei Bedarf auch früher von deiner Auszeit zurückkehren kannst.
Wie lässt sich ein Sabbatical umsetzen?
Stimmt der/die Chef:in deinem Wunsch nach einem Sabbatical zu, gilt es, die Umsetzung zu klären. Mitunter kann dies über das Ansparen von Arbeitszeitguthaben, sprich Vor- und/oder Nacharbeiten, erfolgen, sodass du trotzdem weiterhin regelmäßig dein Gehalt bekommst und die versäumte Zeit vorher oder hinterher aufarbeitest. „Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts verzichtet, um damit sein Arbeitszeitkonto aufzufüllen“, heißt es vom Bundestag weiter.
Und auch eine Umwandlung in eine Teilzeitbeschäftigung kann infrage kommen. Dazu ein Beispiel: Du möchtest für ein halbes Jahr eine Auszeit in der Apotheke nehmen. Dann kannst du mit der Apothekenleitung für ein Jahr eine Teilbeschäftigung vereinbaren, wobei du ein halbes Jahr davon gar nicht arbeitest, in den übrigen sechs Monaten dagegen zum Ausgleich in Vollzeit. Das Gehalt reduziert sich damit für ein Jahr auf die Teilzeitbeschäftigung.
Übrigens: Bist du während deines Sabbaticals weiter angestellt, geht der Anspruch auf Urlaub, Sonderzahlungen und Co. nicht verloren.
Unbezahlter Urlaub als Sabbatical?
Eine andere Möglichkeit ist der unbezahlte Urlaub. Das bedeutet jedoch, dass du während des Sabbaticals komplett auf dein Gehalt verzichten und die Auszeit finanziell alleine stemmen musst. Auch der Urlaubsanspruch reduziert sich dabei. Hinzu kommt, dass du zwar während des ersten Monats weiterhin regulär abgesichert bleibst. Bei einer längeren Abwesenheit wird jedoch ein anderweitiger Versicherungsschutz notwendig. Denn dann wirst du auch von der/dem Arbeitgeber:in von der Sozialversicherung abgemeldet und giltst nicht mehr als Angestellte/r, wie die Techniker Krankenkasse informiert.
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