Aus Bionorica ethics wird Spectrum Therapeutics: PZN bleiben unverändert
Namensänderung bei Bionorica ethics: Ab sofort firmiert die ehemalige Bionorica-Tochter unter dem Namen Spectrum Therapeutics GmbH. Die Umbenennung ist auf den Kauf des Unternehmens durch die kanadische Canopy Growth Corporation im Mai letzten Jahres zurückzuführen. Am Bestellprozedere ändert sich nichts, die PZN der Wirkstoff- und Herstellsets bleiben erhalten.
Die medizinischen Cannabis-Wirkstoffe von Bionorica ethics werden schrittweise unter der internationalen Markenbezeichnung Spectrum Therapeutics zusammengeführt. In Deutschland gehören dazu auch das Cannabisblüten-Sortiment der Canopy Growth Germany sowie Dronabinol und Cannabidiol der THC Pharm.
Bis auf den Namen ändert sich nichts. Qualität und Service sollen erhalten bleiben. „Die Namensänderung der Bionorica ethics hat keinen Einfluss auf die Wirkstoffe, deren Qualität und das Serviceangebot des Unternehmens für Sie“, teilt das Unternehmen mit. Fragen zum Bestellvorgang, zur Rezepturherstellung, Taxierung oder zur medizinischen Anwendung von Dronabinol können wie gewohnt unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 33 58 297 gestellt und beantwortet werden.
Seit dem 1. September können Apotheken den Wirkstoff Dronabinol der Bionorica ethics unter dem neuen Namen Spectrum Therapeutics über den Großhandel bestellen. Die PZN der Wirkstoffsets, die auch den Schnelltest zur Identitätsprüfung enthalten, und der Herstellsets für Kapseln und ölige Tropfen bleiben unverändert. Außerem müssen Apotheken auch weiterhin berücksichtigen, dass das Herstellset nicht abgrechnet werden kann. Stattdessen sollen die tatsächlich verwendeten Mengen der Rezeptursubstanzen abgerechnet werden.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Schönheit von innen: Folio beauty care
Zuwachs für die Folio-Familie (Steripharm): Zum Monatsbeginn wurde das Portfolio mit Folio beauty care um ein Nahrungsergänzungsmittel erweitert, das für …
Signatur/BSNR/LANR: Keine Prüfpflicht beim E-Rezept
Mit dem E-Rezept sollen Retaxationen aufgrund von Formfehlern der Praxen der Vergangenheit angehören. Eigentlich. Denn auch bei elektronischen Verordnungen gibt …
Stückeln: Zuzahlung muss günstigste Variante sein
Muss aufgrund eines Lieferengpasses gestückelt werden, kann sich die Berechnung der Zuzahlung schwierig gestalten. Denn diese muss für Versicherte, der …