Apexxnar (20-valenter-Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, Pfizer) ist seit Mitte März nicht mehr nur für Erwachsene, sondern auch für die pädiatrische Anwendung zugelassen. Das zieht eine Anpassung nach sich. Apexxnar wird künftig unter Prevenar 20 verfügbar sein.
Seit 2022 ist Apexxnar für Personen ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. Der Impfstoff bietet Schutz vor 20 Typen des Bakteriums Streptococcus pneumoniae, die beispielsweise Auslöser für Lungenentzündung, Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung sein können. Seit kurzem ist das Vakzin auch ab einem Alter von sechs Wochen zugelassen.
Weil die Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe von Pfizer für die Anwendung als Säuglingsimpfung traditionell den Namen Prevenar – zuzüglich der Anzahl der abdeckenden Serotypen – Prevenar 7, Prevenar 13 – tragen, wird der Name des bisherigen Erwachsenenimpfstoffs umgestellt.
Apexxnar heißt Prevenar 20
„Mit der Zulassung für Säuglinge ab sechs Wochen ist diese Abgrenzung nicht mehr nötig, weshalb PCV20 künftig unter dem einheitlichen Handelsnamen Prevenar 20 verfügbar sein wird“, teilt Pfizer mit.
Was gilt während der Umstellung?
Nach der Zulassung zur Anwendung bei unter 18-Jährigen wird es in etwa drei Monate dauern, bis der Impfstoff als Prevenar 20 verfügbar ist. „Bis die Umstellung vollzogen ist, kann PCV20 nach wie vor unter dem Namen Apexxnar bestellt und verimpft werden“, heißt es.
Was ist mit Lagerbeständen?
Vorrätige Dosen Apexxnar können bis zum Ablauf der Haltbarkeit aufgebraucht und ohne ärztliche Absprache abgegeben werden – auch nach Verfügbarkeit unter dem neuen Handelsnamen Prevenar 20. „Lagerbestände von Apexxnar dürfen also auch dann weiterhin abgegeben werden, wenn auf dem Rezept bereits der neue Handelsname Prevenar 20 vermerkt ist“, teilt Pfizer mit. „In Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Paul-Ehrlich-Institut können die Impfstoffe unabhängig von ihrem Namen bei Kindern und Erwachsenen eingesetzt werden.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
ePA: Apotheken dürfen sich nicht weigern
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht kurz bevor. Auch Apotheken können mitunter Ergänzungen und Löschungen in der Akte vornehmen …
BIG direkt gesund: Kulanzregelung für Wundversorgung
Die Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung endete zum 2. Dezember. Seitdem herrscht Unsicherheit in puncto Erstattung. Zwar hat Bundesgesundheitsminister …
E-Rezept: Heilung ausgeschlossen
Das E-Rezept soll Retaxsicherheit bringen – so wurde es zumindest angekündigt, denn es sollte nicht möglich sein, dass E-Rezepte in …