Seit September besteht die Möglichkeit der Auffrischimpfung – und der Digitalisierung der Booster-Impfung. Möglich ist dies über das DAV-Portal. Apotheken müssen zwischen 2/2 Booster und 3/3 Booster unterscheiden.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat vor wenigen Wochen die Empfehlung zur Auffrischimpfung abgegeben. Die Expert:innen sprechen sich für eine Auffrischimpfung von Personen Ü70 sowie bestimmten vulnerablen Gruppen aus.
Diesen Personen wird eine Booster-Impfung empfohlen
- Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen, einschließlich der Altersgruppe Ü70
- Pflegepersonal und andere Angestellte mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
Wann soll die Auffrischimpfung erfolgen? Laut Stiko-Empfehlung frühestens sechs Monate nach Abschluss der Impfserie.
3/3 Booster
Merke: Um einen digitalen Nachweis über eine Auffrischimpfung auszustellen, muss eine vollständige Dokumentation (Erst- und Zweitimpfung) aller verabreichten Impfungen vorliegen.
Soll über die Booster-Impfung ein digitaler Impfnachweis in der Apotheke ausgestellt werden, muss im DAV-Portal: 3/3 Booster (Impfung 3 von 3) ausgewählt werden. Das bedeutet, dass die Person zuvor zweimal mit Vaxzevria (AstraZeneca), Comirnaty (BioNTech) oder Spikevax (Moderna) geimpft wurde oder eine vollständige Grundimmunisierung mit einem heterologen Impfschema erhalten hat.
Außerdem sollen laut Stiko-Empfehlung diejenigen eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Vakzin erhalten, die mit Covid-19-Vaccine Janssen immunisiert wurden. Dann wird in der Apotheke 2/2 Booster ausgewählt. Die Auffrischimpfung erfolgt mit einem mRNA-Vakzin – laut Stiko-Empfehlung ab vier Wochen nach der Impfung mit dem Vektorenvirenimpfstoff von Johnson & Johnson.
Wird ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt, muss im DAV-Portal der Schieberegler auf „Genesenen-Impfung“ gestellt werden und ebenfalls 2/2 Booster (Impfung 2 von 2) ausgewählt werden.
„Ein COVID-19-Impfzertifikat ist gültig ab Tag 15 nach letzter für einen vollständigen Impfschutz erforderlicher Impfung. Nach momentanem Stand ist somit die Auffrischimpfung sofort gültig, da der vollständige Impfschutz bereits besteht.“
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