Aspirin i.v. 500 mg ist voraussichtlich bis Ende April 2023 nur eingeschränkt lieferbar. Als Gründe nennt Bayer Verzögerungen bei mehreren Produktionsaufträgen.
„Der Wirkstoff für Aspirin i.v. 500 mg zur Anwendung als Injektions- oder Infusionslösung wird in komplexen zeitlich hintereinander folgenden Produktionsaufträgen gefertigt“, teilt Bayer in einem Informationsschreiben mit. Bis Ende April wird das Arzneimittel voraussichtlich nicht in vollem Umfang geliefert.
Aspirin i.v. 500 mg nur eingeschränkt lieferbar: Das sind die Gründe
Die eingeschränkte Lieferfähigkeit sei auf Verzögerungen bei mehreren Produktionsaufträgen zurückzuführen. Dazu gehören unter anderem Corona-bedingter Personalmangel und eine deutlich erhöhte Nachfrage, die seit November 2022 zu verzeichnen ist.
Aspirin i.v. 500 mg mit 1.000 mg D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin (entspricht 500 mg Acetylsalicylsäure (ASS)) kommt beispielsweise zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms zum Einsatz. Außerdem wird das flüssige Aspirin bei akuten mäßig starken bis starken Schmerzen – wenn eine orale Anwendung nicht angezeigt ist – angewendet. Weitere Indikationen sind die akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura sowie Fieber; vorausgesetzt eine sofortige Temperatursenkung ist erforderlich und eine orale Gabe nicht angezeigt.
Merke: „Für die Indikationen Schmerzen, Migräne und Fieber sind Alternativen auf dem Markt verfügbar“, teilt Bayer in einem Informationsschreiben mit.
Alternativen in der Patientenversorgung: Zur Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms wird nach den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie und Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) für alle Patient:innen ohne Kontraindikationen ASS oral oder intravenös – wenn
Schlucken nicht möglich ist – empfohlen. Ist eine orale Anwendung möglich, kann ASS oral verabreicht werden.
Einzelimport als Alternative
In Deutschland ist Bayer der einzige Anbieter von flüssigem Aspirin. Alternativen gibt es in Frankreich und der Schweiz mit Aspégic. Im Einzelfall können die ausländischen Arzneimittel als Einzelimport nach § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) nach Deutschland eingeführt werden.
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