Dass zahlreiche Kinderarzneimittel weiterhin von Lieferengpässen betroffen sind und folglich verzweifelte Eltern in der Apotheke praktisch zum Alltag gehören, ist bekannt. Die Dringlichkeitsliste soll Abhilfe schaffen und Apotheken den Austausch erleichtern. Doch selbst wenn das benötigte Präparat zur Verfügung steht, stellt sich für viele Eltern die Frage nach der Verabreichung. Ist Täuschen erlaubt, um die Arzneimitteleinnahme bei Kindern zu erleichtern und sich Diskussionen zu ersparen? Deine Beratung ist gefragt.
Benötigen Kinder Medikamente, bedeutet das für viele Eltern einen anstrengenden Kampf. Denn mitunter wollen die Kleinen das jeweilige Präparat partout nicht einnehmen. Von dem Versuch, den Nachwuchs zu überlisten, solltest du Eltern jedoch abraten. Demnach sollte Kindern weder fälschlicherweise mitgeteilt werden, dass es sich um eine spezielle Süßigkeit anstelle eines Arzneimittels handelt, noch sollten Medikamente heimlich im Essen versteckt werden, stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar.
Und das hat mehrere Gründe. Zum einen kann das Täuschen bei der Arzneimitteleinnahme für Kinder nicht nur dazu führen, dass sie eine Skepsis gegenüber bestimmten Nahrungsmitteln entwickeln – beispielsweise wegen des Geschmacks oder ihrer jeweiligen Wirkung, sondern auch gegenüber Arzneimitteln, was die Einnahme in der Folge weiter erschwert. Ein Untermischen in Speisen oder Getränken kann zum anderen die Wirkung beeinträchtigen und sollte daher nur nach Rücksprache mit den Kolleg:innen in der Apotheke oder mit der Arztpraxis erfolgen. So ist beispielsweise in Kombination mit Milch- oder Milchprodukten Vorsicht geboten, da dies die Wirkstoffaufnahme bei einigen Arzneimitteln beeinflussen kann. Gleiches gilt für Grapefruitsaft, der zu einer Wirkverstärkung führen kann. Außerdem erfordern einige Medikamente die Einnahme auf nüchternen Magen.
Kinder bei Arzneimitteleinnahme mitentscheiden lassen statt täuschen
Stattdessen solltest du Müttern und Vätern zu Ehrlichkeit raten. Demnach sollten sie dem Nachwuchs klar, aber ruhig erklären, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das eingenommen werden muss, und – je nach Alter – auch sagen, warum. Außerdem kannst du Eltern empfehlen, die Kleinen mit einzubeziehen, beispielsweise über Wahlmöglichkeiten zur Einnahme wie die Frage, ob Wasser oder Tee zum „Nachspülen“ bevorzugt wird.
Täuschen ist bei der Arzneimitteleinnahme für Kinder also ebenso ein No-Go wie der Zwang, ein wenig „Schummeln“ ist jedoch erlaubt. So können Kinder zwar laut einem Leitfaden der Europäischen Arzneimittelagentur ab einem Alter zwischen zwei und fünf Jahren Tabletten schlucken – zumindest aus physischer Sicht. Dennoch fällt die Einnahme oft schwer. Für Erleichterung sorgt ein Zerdrücken zu Granulat, das beispielsweise bei Ibuprofen-Tabletten möglich ist. Das Schlucken von Tabletten kann außerdem im Voraus geübt werden – beispielsweise mithilfe von Smarties. Für Erleichterung kann außerdem die regelmäßige Einnahme zur selben Uhrzeit sorgen, sodass sich für die Kleinen eine Routine entwickelt.
Und auch die Aussicht auf eine kleine Belohnung für eine bereitwillige und problemlose Einnahme ist laut BZgA „erlaubt“, wohingegen zu viel Ablenkung währenddessen tabu ist, um ein Verschlucken zu vermeiden.
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