Zugegeben, den Arbeitsvertrag für deinen neuen Job in den Händen zu halten, ist ein Gefühl, das schwer zu toppen ist. Doch trotz aller Freude solltest du beim Unterschreiben nicht vorschnell sein, sondern lieber noch einmal einen zweiten Blick riskieren und den Arbeitsvertrag genau prüfen.
Endlich hast du die Zusage für deinen neuen Traumjob in der Apotheke bekommen. Jetzt nur noch schnell den Vertrag unterschreiben und schon kann es losgehen, oder? Fast, doch du solltest lieber nichts überstürzen. Bevor du deine Unterschrift setzt, lohnt es sich, den Arbeitsvertrag noch einmal zu prüfen. Denn in der Regel handelt es sich dabei lediglich um eine Formsache, doch ein sorgfältiger Blick kann nie schaden. Dabei geht es nicht darum, dem neuen Chef irgendwelche Hintertürchen zu unterstellen. Vielmehr prüfst du einfach, ob alles Wichtige festgehalten ist.
Neuer Arbeitsvertrag: Einmal darüber schlafen, bitte!
Das Wichtigste vorab: Beim Arbeitsvertrag solltest du dich zu nichts drängen lassen. Auch wenn die Freude auf beiden Seiten groß ist, gilt es, nicht vorschnell deine Unterschrift zu setzen. Bekommst du bereits im Vorstellungsgespräch den Vertrag in die Hand, dann bitte darum, alles noch einmal überschlafen zu dürfen. Möchte dich der Chef unbedingt als neue Mitarbeiterin, gibt er dir diese Zeit gerne. Denn auch wenn du dir sicher bist, ist es sinnvoll, alles kurz sacken zu lassen und ebenfalls den Arbeitsvertrag zu prüfen. Nur so kannst du sicherstellen, dass keine Unklarheiten mehr bestehen und alle Details, die im Bewerbungsprozess besprochen wurden, auch festgehalten sind. Gibt es in der neuen Apotheke einen Tarifvertrag, regelt dieser bereits die wichtigsten Punkte.
Übrigens: Hast du dich mit dem neuen Chef bereits im Bewerbungsgespräch über alle Details deines neuen Arbeitsverhältnisses geeinigt, gilt dies als mündliche Vereinbarung, die bereits rechtlich gültig ist, erklärt die Adexa. In den meisten Fällen folgt trotzdem noch ein schriftlicher Vertrag, damit beide Seiten abgesichert sind.
Arbeitsvertrag prüfen: Auf die Sonderregelungen kommt es an
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dir und deinem neuen Arbeitgeber. Zu den wichtigsten Bestandteilen zählen:
- Vertragsparteien
- Gehalt
- Urlaubstage
- Arbeitszeit
- Vertragsbeginn und Probezeit
- Tätigkeit und Aufgabengebiet
- Kündigungsfristen
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit
Daneben sollten auch weitere im Gespräch ausgehandelte Punkte wie eine spezielle Überstundenregelung, Sonderzahlungen oder andere besondere Vereinbarungen festgehalten sein. Wurde beispielsweise im Vorstellungsgespräch festgelegt, dass du bestimmte Weiterbildungen wahrnehmen darfst oder musst, sollte sich dies auch im Vertrag wiederfinden. Gleiches gilt für mögliche Boni, flexible Arbeitszeiten oder ähnliches. Denn ohne einen schriftlichen Beweis steht im Zweifelsfall dein Wort gegen das deines Chefs und es wird schwer, bestimmte Dinge einzufordern.
Umso wichtiger ist es, den Arbeitsvertrag zu prüfen. Bemerkst du dabei, dass dir etwas fehlt, trau dich ruhig, dies anzusprechen und nachzufragen. Gleiches gilt, wenn dir eine bestimmte Klausel merkwürdig vorkommt oder du sie nicht verstehst. Bitte den Chef, den Vertrag noch einmal anzupassen. Falls er ablehnt, solltest du dir gut überlegen, ob du den Job wirklich annehmen möchtest.
Wenn mit dem Arbeitsvertrag aus deiner Sicht alles stimmt, heißt es unterschreiben und alles unter Dach und Fach bringen, damit dem neuen Job nichts mehr im Wege steht.
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