Schichtdienst und Kurzarbeit: Das neuartige Coronavirus ist ein unsichtbarer Feind, der alle vor große Herausforderungen stellt. PTA sind wie alle Apothekenmitarbeiter in der Corona-Krise unentbehrlich. Daher müssen auch in der Apotheke besondere Maßnahmen getroffen werden, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Dazu gehört beispielsweise das Arbeiten in Schichten, was dazu führen kann, dass die Angestellten nicht die vertraglich geregelte Arbeitszeit erfüllen.
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhF) empfiehlt in der Corona-Krise ein rollierendes System. Die physische Trennung der Apothekenmitarbeiter verringere die Gefahr einer Ansteckung. Außerdem sollen gemeinsame Pausen von Back-Office und HV-Personal vermieden werden. Die Kollegen sollten möglichst wenige Schnittstellen haben. Ziel eines Schichtplans ist es, den Apothekenbetrieb aufrechtzuerhalten, denn wird ein Mitarbeiter in einem Team positiv auf SARS-CoV-2 getestet, muss unter Umständen nur eine Schicht in Quarantäne – vorausgesetzt, die Teams hatten keinerlei Kontakt.
Schichtplan und Minusstunden
Müssen PTA einen Schichtplan akzeptieren? Der Frage ist die Apothekengewerkschaft Adexa nachgegangen. Mitarbeiter*innen sollten sich demnach bemühen, den neuen Schichtplan anzunehmen. Allerdings gebe es Regeln. „Bei einem Jahresarbeitszeitkonto darf die Arbeitszeit zwischen 75 bis 130 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit variieren“, teilt die Adexa mit. Wer kein Jahresarbeitskonto vertraglich vereinbart hat, dem dürften eigentlich keine Minusstunden geschrieben werden. „Wenn (zum Beispiel in den arbeitsfreien Schichten) weniger gearbeitet wird, als im Vertrag vereinbart, muss der Arbeitgeber die vereinbarte Wochenarbeitszeit gutschreiben“, so die Adexa. Außerdem müssten familiäre Verpflichtungen der Angestellten bei der Planung berücksichtigt werden. „Wer kleine Kinder zu Hause hat oder Angehörige pflegt, darf nur eingeschränkt herangezogen werden.“
Kurzarbeit
Nach § 95 Sozialgesetzbuch (SGB) III ist ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Voraussetzung für Kurzarbeitergeld. In den Apotheken herrscht jedoch Ausnahmezustand, die Kundenzahlen sind höher als sonst und eigentlich ist noch mehr zu tun. Eigentlich sollte Kurzarbeit kein Thema sein. Doch weil Inhaber das Team in Schichten einteilen, kommen Mitarbeiter mitunter nicht auf die vereinbarte Arbeitszeit. Es könnten Minusstunden entstehen.
„Ob in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen, ist allerdings etwas fraglich, weil das Arbeitsaufkommen ja mindestens gleichgeblieben ist, wenn nicht sogar gestiegen“, schreibt die Adexa. Würden jedoch die Öffnungszeiten verkürzt, wie es beispielsweise in Berlin und Hessen möglich ist, könnte aus Sicht der Apothekengewerkschaft tatsächlich ein Arbeitsausfall vorliegen. Das Zünglein an der Waage, ob die Voraussetzungen gegeben sind, hat die Bundesagentur für Arbeit, bei der der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen muss.
Wird die Arbeitszeit reduziert, müssen zuerst Überstunden abgebaut werden. Wird mit Kurzarbeitergeld gearbeitet, erhalten die Mitarbeiter zwar ein reduziertes Gehalt, allerdings fallen auch keine Minusstunden mehr an.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss die regelmäßige Arbeitszeit kürzen und dies innerhalb von drei Monaten der Agentur für Arbeit melden. Den dadurch auftretenden Verdienstausfall der Mitarbeiter soll das Kurzarbeitergeld zumindest teilweise ausgleichen und gleichzeitig den Arbeitsplatz erhalten.
Wie hoch das Kurzarbeitergeld ausfällt, richtet sich nach dem persönlichen finanziellen Verlust nach der Zahlung von Steuern. Grundsätzlich werden laut Agentur für Arbeit rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (Differenz normaler Lohn und gekürztes Gehalt) bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Wichtig: Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann von der Agentur für Arbeit in dieser Zeit andere zumutbare Beschäftigungsangebote unterbreitet bekommen. Der Verdienst dieses Arbeitsverhältnises verringert die Höhe des Kurzarbeitergeldes entsprechend.
Kurzarbeitergeld kann höchstens über einen Zeitraum von zwölf Monaten bezogen und kann unterbrochen werden.
Mehr Informationen zum PTA-Gehalt findest du hier ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …
Ab 2025: KadeFlora Milchsäurebakterien als Vaginalkapseln
Falsche Hygiene, Stress, Infektionen, Hormonschwankungen oder Arzneimittel: Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, die Vaginalflora aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ist …
E-T-Rezept ab Januar?
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid dürfen nur auf einem speziellen Formular – dem T-Rezept – verordnet werden. …