Masken für alle? In Bremen wurden am Freitag die ersten Schutzmasken von den Apotheken kostenlos abgegeben. 450.000 Masken wurden dazu an die Apotheken ausgeliefert – eine Million will der Bremer Senat insgesamt zur Verfügung stellen. Bestimmt sind diese (zehn Stück pro Monat) für Menschen ab 65 Jahren. Das Projekt sorgte für Diskussionen – ebenso wie das Vorhaben der Bundesregierung. Denn die will ab Dezember an alle Risikogruppen FFP2-Masken zu einem vergünstigten Preis verteilen, so sieht es ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor.
Einkaufen, Spazieren oder Bahnfahren; ein Alltag ohne Maske ist in einigen Situationen nicht mehr möglich und es herrscht Maskenpflicht. Zum Leistungskatalog der Kassen gehören Schutzmasken aber nicht, auch nicht für Risikogruppen. Das soll sich ändern; und zwar mit dem 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung. Apotheken sollen Masken an Risikogruppen verteilen.
§ 20i Absatz 3 soll entsprechend geändert werden. So kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch eine Rechtsverordnung den Anspruch auf Schutzmasken regeln. Mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit SARS-CoV-2 haben. In einer Ausnahmesituation kann dann sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten ein Anspruch auf Schutzmasken gewährt werden. Die Kosten übernimmt der Bund.
Die Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung können in der Rechtsverordnung geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises, die Art der Schutzmaske, die Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken sowie der Vertrieb und die Abgabe, beispielsweise durch die Apotheken, sowie die Preisbildung und Preisgestaltung.
Draußen wird es kälter und im Winter würden sich die Bürger zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten, heißt es. Um das Risiko einer Ansteckung für die „besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom BMG zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen“.
Kostengünstig soll es sein: Dem Vernehmen nach haben ABDA und Deutscher Apothekerverband (DAV) signalisiert, mit einem deutlich niedrigeren Honorar als dem vollen Rezepthonorar von 8,51 Euro einverstanden zu sein. Geplant ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Abgabe der FFP2-Masken an bestimmte Patientengruppen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufnimmt – also die Risikopersonen definiert, die einen Anspruch erhalten. Diese müssen sich dann vom Arzt ein Rezept ausstellen lassen und in der Apotheke zum Empfang der FFP2-Masken vorlegen. Die Höhe des Abgabehonorars für die Apotheken wird vom BMG noch festgelegt, soll aber deutlich unter dem üblichen Rezepthonorar liegen.
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