Apotheke insolvent: Was ist mit dem geschuldeten Lohn?
Gerät eine Apotheke in eine finanzielle Schieflage und wird zahlungsunfähig, kann eine Betriebsinsolvenz die Folge sein, nämlich dann, wenn die finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können – sprich Großhandelsrechnungen und Co. nicht mehr bezahlt werden können. Apotheken, die beispielsweise als GmbH, GmbH & Co.KG oder OHG geführt werden – kurzum alle juristischen Personen – sind verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es dann, zu überprüfen, ob der Betrieb gerettet und die Schulden abgebaut werden können oder ob eine Schließung der einzige Ausweg ist. Was aber ist mit dem geschuldeten Lohn?
Von einer Insolvenz sind auch die Angestellten maßgeblich betroffen. Sie müssen nicht nur um ihren Arbeitsplatz, sondern auch um den Lohn fürchten. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmende haben, regelt das Insolvenzrecht.
Muss ich weiter arbeiten gehen?
Wurde ein ordentliches Insolvenzverfahren eröffnet, ändert dies nichts an den Pflichten der Angestellten – sie müssen weiterhin ihrer Arbeit nachkommen, informiert die IHK München.
Was ist mit meinem geschuldeten Lohn?
Gerät der/die Chefin in eine finanzielle Notlage, kann die Lohnzahlung mitunter ausbleiben. Um Ansprüche später geltend machen zu können, müssen Angestellte die ausgebliebene Lohnzahlung schriftlich abmahnen.
„Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt […] Anspruch auf Insolvenzgeld“, teilt die Agentur für Arbeit mit.
Arbeitnehmende müssen das Insolvenzgeld selbst bei der Agentur für Arbeit beantragen, und zwar bis spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Arbeitnehmende haben für die drei Monate vor der Insolvenzeröffnung Anspruch auf Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Dürfen Arbeitgebende eine Kündigung aussprechen?
„Ein Insolvenzverfahren stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter dar“, stellt die IHK München klar. Wurde dennoch eine Kündigung ausgesprochen, rät der DGB, binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Eine Besonderheit gibt es hinsichtlich der ordentlichen Kündigungsfrist: Arbeitsverhältnisse können in der Insolvenz mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Längere gesetzliche, tarifvertragliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen oder eine ordentliche Unkündbarkeit sind unbeachtlich, so die IHK.
Darf ich während des Insolvenzverfahrens Urlaub nehmen?
Ja – sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen.
Was ist mit meinen Überstunden?
Die Antwort liefert der DGB. „Überstunden, die vor der Insolvenzeröffnung geleistet worden sind, sind im Grunde nicht mehr zu retten.“ Eine Ausnahme gilt für Überstunden, die in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet wurden. Für diese wird Insolvenzgeld gezahlt.
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