Bitte statt Pflicht: Weil die Maskenpflicht im Einzelhandel nicht zu den Basis-Schutzmaßnahmen zählt und somit nicht mehr vorgeschrieben ist, appellieren Apotheken an die Kund:innen: „Bitte tragen Sie in der Apotheke eine Maske.“
Während die Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie in Krankenhäusern bestehen bleibt, entfällt diese im Einzelhandel. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen strengere Maßnahmen festzulegen. Ist dies nicht der Fall und macht die Apotheke nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch, stehen Kund:innen wieder ohne Maske in der Apotheke.
„Das Hausrecht durchzusetzen und eine Maskenpflicht für Kund:innen vorzuschreiben, ist nur schwer umsetzbar“, erzählt eine Apothekerin aus Berlin. „Wir haben uns daher für einen Aushang entschieden, der die Kundschaft darauf hinweist, eine Maske in der Apotheke zu tragen, da wir viele Kund:innen aus vulnerablen Gruppen versorgen und so für mehr Sicherheit sorgen wollen.“ Auch das Apothekenteam will und wird weiterhin Maske tragen – trotz Plexiglasscheibe. „Mit Maske fühlt sich das Team einfach sicherer angesichts der konstant hohen Zahl an Neuinfektionen.“
„Es ist schwer eine Maskenpflicht in der Apotheke durchzusetzen, wenn sie in anderen Geschäften gefallen ist“, erzählt ein anderer Apotheker. „Diese Diskussion wollen wir nicht führen und haben entschieden, per Aushang um das Tragen einer Maske zu bitten.“ Auch hier wird das Team weiter Maske tragen und sich testen. „Nur so können wir Ausfälle vermeiden, den Apothekenbetrieb aufrechterhalten und unsere Angehörigen schützen.“
Wie eine aktuelle aposcope-Befragung unter den Kolleg:innen zeigt, rechnen die Teams mit dem Schlimmsten. 61 Prozent der Apotheker:innen und PTA gehen davon aus, dass hierzulande mehr als 500.000 tägliche Neuinfektionen erreicht werden. Trotz Lockerungen wollen die Apothekenteams an verschiedenen Schutzmaßnahmen festhalten. Plexiglaswände sind und bleiben ein fester Bestandteil auf den HV-Tischen der Apotheken – 94 Prozent der befragten Kolleg:innen haben den Spuckschutz installiert. Die Mehrheit (83 Prozent) hält trotz Lockerungen an dieser Maßnahme fest.
Auch Desinfektionsspender werden weiterhin zum festen Bild in den Apotheken gehören – 93 Prozent haben die Maßnahme getroffen und 82 Prozent wollen daran festhalten. Die „Maskenpflicht“ im Team wird in den Apotheken allerdings bei einem Drittel fallen – bislang haben 92 Prozent der Kolleg:innen mit Mund-Nasen-Schutz gearbeitet, künftig werden es nur noch 63 Prozent sein.
Apothekeninhaber:innen haben die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kund:innen vorzuschreiben. „Grundsätzlich können Betreiber:innen also unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht weiterhin von ihren Kund:innen verlangen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, bestätigt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Allerdings ist auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu achten. Verpflichtet eine Apotheke nach Hausrecht Kund:innen zum Tragen einer Maske und können oder wollen diese keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, kann dem Kontrahierungszwang durch die Beratung und Arzneimittelabgabe an der Notdienstklappe nachgekommen werden.
„Wir waren und sind in der Pandemie sehr gerne für unsere Patientinnen und Patienten da. Jetzt bitten wir darum, dass sie weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske tragen, wenn sie in eine Apotheke kommen”, so Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Viele Menschen, die eine Apotheke aufsuchen, sind gesundheitlich angeschlagen oder krank. In den Apotheken gehen vulnerable Patientinnen und Patienten ein und aus – etwa Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden. Das Tragen einer Maske leistet dazu einen großen Beitrag. Aber selbstverständlich schützt man sich damit auch selbst.“
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