In den Apotheken herrscht Ausnahmezustand. Die Hütte brennt. Seit Jahren erschweren Lieferengpässe die Arbeit von Apothekern und PTA. In Zeiten der Corona-Krise hat die AOK Rheinland/Hamburg nun eine pragmatische Lösung geschaffen, um unnötige Mehrfachkontakte zu vermeiden.
Die AOK Rheinland/Hamburg gehe davon aus, dass die Bevorratung der Apotheken wie bisher mit rabattierten und nicht rabattierten Arzneimitteln erfolge. Für den Einzelfall gibt es mit sofortiger Wirkung jedoch eine Sonderregelung. „Sollte es aber im Einzelfall bei der Versorgung eines Versicherten mit einem rabattierten Arzneimittel zu der Situation kommen, dass dieses in der Apotheke nicht sofort vorhanden ist, kann dieses Arzneimittel substituiert und ein Folgekontakt vermieden werden“, teilt eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg mit.
Apotheken müssen die Verordnungen in einem solchen Ausnahmefall wie vertraglich vorgesehen kennzeichnen. Wie, darüber informiert der Hamburger Apothekerverein seine Mitglieder.
Sonderkennzeichen und Faktor
Eine eigene Sonder-PZN für die Corona-Krise gibt es nicht. Apotheker sollen die bekannte Sonder-PZN 02567024 und den zugehörigen Faktor aufdrucken. Faktor 5 und 6 finden Anwendung, wenn das Rabattarzneimittel nicht sofort in der Apotheke vorhanden ist. Beide Faktoren werden sonst im dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst) verwendet, wenn das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist (Faktor 5) oder wenn weder die Abgabe des/der Rabattpartner noch einer der vier günstigsten/preisgünstiger Importe (Faktor 6) möglich ist.
Achtung, Dokumentationspflicht! Auf dem Rezept muss ein entsprechender Hinweis, beispielsweise „Ausnahmeregelung wegen Coronavirus“ vermerkt werden, der mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden muss. Sonst können die Rechenzentren im Nachhinein wohl kaum nachvollziehen, warum sich die Verwendung der Sonderkennzeichen häuft.
Ist ein Importarzneimittel nicht verfügbar, sollen die Sonder-PZN 02567024 und Faktor 3 oder 4 aufgedruckt werden. Faktor 3 wird in der Regel verwendet, wenn die vier preisgünstigsten Arzneimittel beziehungsweise die preisgünstigsten Importarzneimittel (2 Prozent Einsparziel) nicht verfügbar sind. Faktor 4 kommt laut Rahmenvertrag zum Einsatz, wenn Rabattarzneimittel und die vier preisgünstigsten Arzneimittel beziehungsweise die preisgünstigsten Importarzneimittel (2 Prozent Einsparziel) nicht verfügbar sind.
Kein signifikanter Anstieg des Austausches erwartet
„Die AOK Rheinland/Hamburg geht aber davon aus, dass es aufgrund der Bevorratungslogistik der Apotheken zu keinem signifikanten Anstieg des Austausches kommt. Die Regelung gilt ab sofort, sie ist in Zeiten einer kritischen Lage eine pragmatische Lösung.“
Der Hamburger Apothekerverein stehe ebenfalls mit anderen Primärkassen in Kontakt und werde kurzfristig über weitere Erleichterungen in der Versorgung informieren.
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