Das Wiederholungsrezept ist bereits seit März 2020 im Masernschutzgesetz verankert. Mitte April dieses Jahres hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Änderung in § 11 der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Jetzt bietet die AOK Bayern ihren Versicherten die Möglichkeit, von den Folgeverordnungen Gebrauch zu machen, und zwar durch das erweiterte Angebot der Videosprechstunde.
Versicherte der AOK Bayern können sich im Rahmen der Videosprechstunde nach ärztlicher Beratung künftig ein Wiederholungsrezept ausstellen lassen. Möglich ist dies allerdings nur in den Indikationen Asthma und Schilddrüsenunterfunktion. Versicherte können sich die benötigten Arzneimittel bis zu drei Mal auf Basis eines medizinischen Fragebogens verschreiben lassen.
„Mit dem neuen Angebot ersparen wir den Versicherten zusätzliche Wege und entlasten Praxen während der Corona-Pandemie“, sagt Christina Sabic, Geschäftsbereichsleiterin Ambulante Versorgung.
Der Service steht über das AOK-Onlineportal und die App „Meine AOK“ ab sofort allen Versicherten der AOK Bayern zur Verfügung. Versicherte gelangen über die App zur Online-Praxis von Zava und können dort einen Arzttermin buchen. Die Zava-Videosprechstunde kann an sieben Tagen in der Woche zwischen 7 und 19 Uhr kostenfrei genutzt werden. Wie die AOK Bayern mitteilt, nutzen bereits mehr als 1.300 Versicherte das digitale Angebot. Laut Kasse können Patient:innen wählen, ob das digitale Rezept an eine teilnehmende Apotheke vor Ort in Bayern oder eine Versandapotheke übermittelt werden soll.
„Mit der Videosprechstunde und dem Wiederholungsrezept haben die Versicherten der AOK Bayern jetzt eine Alternative zum Besuch in der Arztpraxis“, so Zava-Geschäftsführer Dr. David Meinertz. „Bisher richtete sich das Angebot von Zava vor allem an Patienten privater Kassen und an Selbstzahler, jetzt können auch die gesetzlich Versicherten von unserem innovativen Service profitieren.“ Durch das Angebot würden Ärzt:innen und Praxen entlastet, was insbesondere bei steigenden Corona- und Grippefallzahlen von großer Bedeutung sei.
Die AOK Bayern bietet ihren Versicherten seit Mai die Möglichkeit, sich bei grippalen Infekten, Asthma oder Bronchitis per Videosprechstunde ärztlich beraten und bei Bedarf ein Rezept oder eine Krankschreibung ausstellen zu lassen.
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