Streik nein, Protest ja: Die Abda hat den 14. Juni 2023 zum bundesweiten Apotheken-Protesttag erklärt. Ganz legen die Apothekenteams ihre Arbeit nicht nieder – die Arzneimittelversorgung soll über die Notdienstapotheken erfolgen.
Die Apothekenteams arbeiten seit Langem am Limit – nicht nur Lieferengpässe erschweren den Kolleg:innen die Arbeit, auch die fehlende Wertschätzung – von der Politik – trübt die Stimmung. Seit rund zehn Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht erhöht und mit dem Spargesetz gar gesenkt. Zeit, auf sich und die Situation aufmerksam zu machen. „In unserer repräsentativen Umfrage sprechen sich mehr als 80 Prozent der befragten Apothekerinnen und Apotheker dafür aus, die Apotheken für einen Tag zu schließen – bei Aufrechterhaltung der Notversorgung,“ begründet ein ABDA-Sprecher die Maßnahmen zum Protesttag.
Die Abda hat einen zehn-Punkte-Forderungskatalog erarbeitet sowie einige FAQ, die als Argumentationshilfe für Fragen von Kund:innen dienen können.
Das sind die zehn politischen prioritären Forderungen der Apothekerschaft.
12 Euro statt 8,35 Euro
Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ von derzeit 8,35 Euro netto muss auf 12,00 Euro erhöht werden.
Indexierte Erhöhung des Fixums
Das Fixum soll nicht in Stein gemeißelt sein und müsse durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, und zwar ohne, dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.
Zusätzliche regelmäßige Pauschale für jede Betriebsstätte
Die Pauschale dient der Grundsicherung der Flächendeckung und soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein, so die Abda.
Mehr Handlungsfreiheit
Mehr Beinfreiheit = schnelle Versorgung der Patient:innen. Apotheken sollen mehr Entscheidungsfreiheiten haben, um die Arzneimittelversorgung zu sichern. So könnten gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen, vermieden werden und Ärzt:innen würden von bürokratischem und zeitlichen Aufwand entlastet.
Reduzierung von Retaxationsverfahren – Ende der Nullreatx
„Vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels müssen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde“, fordert die Abda. Teilretaxationen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum + 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis) ergibt. Formfehler, die von Verschreibenden verursacht werden, sollen nicht zu einer Retax berechtigen.
Engpass-Ausgleich
Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen muss ein angemessener finanzieller Ausgleich („Engpass-Ausgleich“) geschaffen werden. Das ALBVVG sieht eine Aufwandsentschädigung von 50 Cent für die Arztrücksprache im Falle eines Lieferengpasses für ausgewählte Arzneimittel vor.
Kein Inkasso-Risiko des Herstellerrabattes
Sollte die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmers von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhalten, muss die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden.
Rechtsgrundlage für Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement
Gefordert wird eine Rechtsgrundlage dafür, dass Vertragsärzt:innen und Apotheken bundesweit und für Versicherte aller Kassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können.
Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens
Apotheken müssen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, wenn die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist.
Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau
Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sind zu streichen, so die Forderung der Abda.
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