Reich kann man mit dem PTA-Gehalt nicht werden und viel zur Seite legen sicherlich auch nicht. Für die Altersvorsorge ist dennoch gesorgt. Was PTA zusteht, ist im Tarifvertrag (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) geregelt.
Die tarifliche betriebliche Altersvorsorge soll den Apothekenmitarbeitern eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Gemäß § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erhält das pharmazeutische Personal sowie PKA-Azubis vom Apothekeninhaber einen Arbeitgeberbeitrag in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit.
Wer mehr als 30 Wochenstunden in der Apotheke arbeitet, erhält 27,50 Euro monatlich. Bei mehr als 20 Stunden pro Woche sind es 22,50 Euro pro Monat. 15 Euro steuert der Arbeitgeber bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden und 10 Euro bei weniger als zehn Stunden dazu. PKA-Azubis erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten zehn Euro pro Monat.
Der Anspruch besteht für jeden Kalendermonat, für den der Apothekenmitarbeiter auch Lohn bekommt. Keinen Anspruch haben Mitarbeiter, die in Elternzeit oder unbezahltem Urlaub sind oder krankheitsbedingt länger als sechs Wochen in der Apotheke ausfallen. Allerdings besteht der Anspruch wieder, sobald der Mitarbeiter ein volles Monatsgehalt bekommt. Wer aus der Apotheke ausscheidet, bekommt ebenfalls den vollen Arbeitgeberbeitrag, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Kalendertage im Austrittsmonat beträgt.
Tarifgebundene Arbeitnehmer erhalten zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20 Prozent des umgewandelten Betrags, so die Apothekengewerkschaft Adexa. Der Betrag darf jedoch nicht in bar ausgezahlt werden, sondern muss durch Abschluss einer Direktversicherung zur Verfügung gestellt werden.
Neben dem Arbeitgeberanteil können die Apothekenmitarbeiter einen Eigenanteil aus ihrem Bruttolohn in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen. Auf den Betrag, der zur Entgeltumwandlung eingesetzt wird, müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Allerdings ist die Betriebsrente im wohlverdienten Ruhestand voll zu versteuern und auch Sozialabgaben werden fällig.
Seit 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft, das die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen soll. Ziel des Gesetzes ist es, Angestellte, die maximal 2.200 Euro brutto monatlich verdienen zu fördern – dazu zählen PTA in den ersten fünf Berufsjahren. PTA verdienen laut Bundesrahmentarifvertrag in den ersten beiden Berufsjahren 2.078 Euro und vom dritten bis fünften Berufsjahr 2.189 Euro. Bei neuen Verträgen mit Arbeitgeberbeiträgen von 240 bis 480 Euro pro Jahr erhält der Arbeitgeber davon 30 Prozent vom Bund.
Außerdem wurde der Förderrahmen von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Im Jahr 2019 entspricht das 6.432 Euro. Die Sozialversicherungsfreiheit aller Beiträge liegt jedoch weiterhin bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
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