Die geplante Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sorgt bei den Ärzt:innen für Ärger. Vor allem der Aspekt der Vergütung für das Impfen verärgert die Mediziner:innen. Doch neben mehr Geld fordern sie auch, dass das Zubehör – anders als geplant – nicht separat kommen soll.
Das Positive vorweg: Dass die ImpfV verlängert beziehungsweise ihr Geltungszeitraum bis Ende März 2022 ausgedehnt werden soll, findet bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) breite Zustimmung. „Das Außerkrafttreten der Verordnung zum Jahresende würde die Impfkampagne in den Arztpraxen mitten im Winter weitgehend zum Stillstand bringen“, heißt es in der KBV-Stellungnahme zum Referentenentwurf. Allerdings sollte die Verordnung aus Sicht der Mediziner:innen sogar bis zum 30. Juni verlängert werden.
Nun aber zum ersten Streitthema: Der Bestellung des Impfzubehörs. Vorgesehen ist, dass Leistungserbringer:innen dieses ab Januar selbst beschaffen. Dafür wird die Vergütung für die Schutzimpfung von 20 Euro auf 20,20 Euro angehoben. „Mit dieser Erhöhung werden die Kosten für die Beschaffung von notwendigem Impfzubehör kompensiert“, heißt es im Referentenentwurf. Für die KBV ein Unding. Den Ärztevertreter:innen zufolge sei dieser Betrag „völlig unzureichend“, denn damit seien weder die anfallenden Materialkosten noch der erhöhte Organisationsaufwand abgedeckt. Stattdessen spricht sich die KBV dafür aus, das Zubehör nicht separat zu bestellen, sondern das bisherige Prozedere beizubehalten. „Die bisher praktizierte Belieferung der Arztpraxen mit Impfbesteck und -zubehör gleichzeitig und passgenau zu den bestellten Impfstoffdosen über die Apotheken hat sich bewährt.“ Nur so könne zuverlässig verhindert werden, „dass aufgrund von unvorhersehbaren Lieferengpässen beim Impfzubehör Impfstoffdosen verworfen werden müssen.“
Neben der Ablehnung, das Zubehör separat zu bestellen und zu erhalten, trifft vor allem der Aspekt der Vergütung einen Nerv bei den Ärzt:innen. Denn diese soll bis auf die Erhöhung um 20 Cent nicht weiter angehoben werden. Die Mediziner:innen fordern jedoch unter anderem ein Extra-Honorar für die Impfberatung. Denn diese sei im Vergleich zu Beginn der Impfkampagne deutlich aufwendiger geworden. So müssen die Praxen auch diejenigen beraten, die bisher noch nicht geimpft sind und mitunter Zweifel haben. Hinzu kommen Aufklärungsgespräche und Termine für Auffrischimpfungen. Mit dem bisherigen Honorar sei der „extrem hohe Koordinations- und Beratungsaufwand“ keinesfalls abgedeckt, so die Schlussfolgerung der KBV. Die klare Forderung: Pro Impfberatung sollen die Praxen zehn Euro erhalten. Wer samstags impft, soll außerdem einen Zuschlag von zwölf Euro bekommen.
Daneben soll auch die Durchführung von Antikörpertests in den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Fällen (beispielsweise bei Immundefizienz) separat vergütet werden.
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