Abzocke bei Privatpatient:innen: Corona-Impfung nicht immer kostenlos?
Millionen Menschen warten hierzulande fieberhaft auf einen Termin, um sich gegen Corona impfen zu lassen. Inzwischen wird neben Arztpraxen und Impfzentren auch durch Betriebsärzt:innen geimpft. Für Impflinge ist die Immunisierung dabei kostenlos, oder? Bei einigen Privatpatient:innen kam es bei der Corona-Impfung nun offenbar zur Abzocke.
In einem Bericht der Wirtschaftwoche heißt es, zahlreiche Privatpatient:innen wären für ihre Corona-Impfung zur Zahlung einer Gebühr aufgefordert worden – und zwar durch Betriebsärzt:innen. Den Betroffenen sei erklärt worden, die Impfung wäre nur für gesetzlich Versicherte kostenlos. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) reagiert mit deutlicher Kritik. „Nach Medienberichten soll es in Einzelfällen vorgekommen sein, dass Ärzte von ihren Patienten eine Bezahlung für die Impfung verlangt haben. Das wäre ein Verstoß gegen geltende Abrechnungsregeln und auch gegen die ärztliche Berufsordnung.“
Denn die Corona-Impfung sei auch für Privatpatient:innen kostenfrei. „Die Regelungen bezüglich Anspruch, Durchführung und Kostenübernahme sind grundsätzlich für alle gleich.“ So stehe der Bund in der Verantwortung für die Beschaffung, Verteilung und Finanzierung der Impfstoffe – und zwar für alle Bürger:innen unabhängig vom Versicherungsstatus. „Die Bürger müssen für die Corona-Impfungen beim Arzt also nicht bezahlen, egal ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.“
Darüber hinaus würden die Regelungen zu Kostenübernahme und Co. für alle Impfstellen gelten, erklärt der PKV-Verband in einer Information für Versicherte. Denn in den FAQs des Bundesgesundheitsministeriums heißt es aktuell: „Die Impfung in den Impfzentren ist für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus. Der Bund zahlt den Impfstoff.“ Für die Impfungen in Praxen oder durch Betriebsärzt:innen gibt es bisher keine weitere Spezifikation.
In puncto Abrechnung erinnert der PKV-Verband noch einmal an die gültigen Vorgaben für Arztpraxen, wonach diese über die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen würden, die wiederum die Kosten vom Bund erstattet bekommen würden. Dieses Prozedere gelte auch für Privatpatient:innen. „Abrechnungen nach der privatärztlichen Gebührenordnung GOÄ oder auf sonstiger Grundlage sind damit ausgeschlossen. Dies ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich so geregelt.“
Auch das Erheben einer zusätzlichen „Servicegebühr“ für das Impfen, das laut dem Medienbericht ebenfalls von einigen Mediziner:innen gehandhabt wird, sei laut BMG unzulässig – sowohl bei der Corona-Impfung von Privatpatient:innen als auch generell.
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