Augen auf, heißt es bei den digitalen Impfzertifikaten: In wenigen Tagen erreichen die ersten Nachweise ihr technisches Ablaufdatum. Denn die Gültigkeit war zunächst auf ein Jahr begrenzt und die Apotheken haben ab Mitte Juni 2021 mit dem Ausstellen losgelegt. Die gute Nachricht: Nun ermöglicht die Corona-Warn-App eine Erneuerung der Impfnachweise.
Es ist so weit: Das drohende Ablaufen der digitalen Impfzertifikate dürfte bei den ersten Nutzer:innen für einen Schreckmoment gesorgt haben. Entwarnung kam jedoch vom Bundesgesundheitsministerium. Denn betroffen ist lediglich das technische Ablaufdatum, auf den Impfschutz habe dies keinen Einfluss. Um Probleme beim Reisen zu vermeiden, sollten Nutzer:innen dennoch wachsam sein und ihr Zertifikat rechtzeitig aktualisieren. Die Corona-Warn-App (CWA) macht nun die einfache Erneuerung der Impfnachweise möglich.
CWA ermöglicht Erneuerung der Impfnachweise
„Das Projektteam aus Robert Koch-Institut (RKI), Deutscher Telekom und SAP hat Version 2.23 der Corona-Warn-App (CWA) veröffentlicht. Mit dem Update können Nutzer:innen technisch abgelaufene Zertifikate über die CWA erneuern“, heißt es auf der Website der Corona-Warn-App. Demnach sendet die App Impflingen, deren Impfzertifikat in Kürze das technische Ablaufdatum erreicht, einen Hinweis dazu. Im Bereich Zertifikate können Nutzer:innen dann wählen, welche Nachweise sie erneuern wollen. „Nachdem Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, übermittelt die App das Zertifikat oder mehrere Zertifikate zur Überprüfung an das RKI, welches ein aktualisiertes Zertifikat ausstellt und an Ihre App übermittelt. Sie finden das aktualisierte Zertifikat dann in der Zertifikate-Registerkarte“, heißt es in den FAQ auf der Website.
Die Erneuerung der Impfnachweise ist frühestens 28 Tage vor und maximal bis 90 Tage nach Ablaufen des technischen Ablaufdatums möglich. Diese müssen streng genommen gar nicht erneuert, sondern lediglich aktualisiert beziehungsweise verlängert werden – im Gegensatz zu Genesenenzertifikaten, die jederzeit technisch erneuert werden können.
Übrigens: Die Erneuerung ist nicht unbegrenzt möglich. „Ein technisch abgelaufenes Zertifikat kann nur drei Mal erneuert werden. Sollten Nutzer:innen ihr Zertifikat also auf mehreren Geräten in der CWA hinterlegt haben, können sie es nur auf drei Geräten erneuern.“
Impf- und Genesenenzertifikate der EU bis 30. Juni 2023
Um EU-Bürger:innen das Reisen auch weiterhin zu erleichtern, wurde in dieser Woche die Nutzung des digitalen COVID-Zertifikats der EU um ein Jahr verlängert. Ursprünglich war die Verwendung gemäß EU-Verordnung auf ein Jahr begrenzt und sollte folglich zum 30. Juni auslaufen. Nun können die digitalen Nachweise ein weiteres Jahr, genauer bis 30. Juni 2023, zum Einsatz kommen. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament geeinigt. „Durch die Verlängerung des Rechtsrahmens um ein Jahr wollen die EU-Gesetzgeber sicherstellen, dass die EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit haben, falls es eine neue bedenkliche Variante gibt“, heißt es in einer Mitteilung.
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