Seit Kurzem dürfen Apotheken PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 an symptomfreien Patient*innen durchführen. Geht es nach einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), könnten Antigen-Schnelltests künftig an Laien abgegeben werden. Die ABDA begrüßt den Schnelltest-Plan.
Dass sich künftig Privatpersonen mithilfe eines selbstgekauften Corona-Antigenschnelltest zur Eigenanwendung zu Hause auf SARS-CoV-2 testen dürfen, begrüßt die ABDA. „Corona-Schnelltests für Privatpersonen sind eine vernünftige Ergänzung der Teststrategie im Kampf gegen die Pandemie“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und räumt dennoch ein: „Die beste Variante ist und bleibt weiterhin, einen Corona-Schnelltest von einem kompetenten Heilberufler durchführen und auswerten zu lassen.“ Dies sei auch deswegen wichtig, damit der Meldeweg an die Gesundheitsämter schnell und sicher verlaufe.
„Apotheken werden diese Tests anbieten und kompetent dazu beraten“, so Overweining. „An jeden positiven Test zu Hause sollte sich jedoch ein sofortiger Anruf beim Hausarzt bzw. beim Gesundheitsamt anschließen. Nur ein PCR-Test vom Labor kann das Ergebnis des Schnelltests sicher bestätigen und damit das Infektionsgeschehen präzise abbilden.“
Die Abgabe der Schnelltests ist in der Medizinprodukteabgabeverordnung geregelt. Bislang war diese nur an bestimmte Personengruppen gestattet. Zuletzt wurde der Arztvorbehalt aufgehoben und der Kreis der Einrichtungen, an die Corona-Schnelltests abgegeben werden dürfen, erweitert. So dürfen beispielsweise auch Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheime sowie Obdachlosenunterkünfte mit Tests beliefert werden.
Mit dem Referentenentwurf des BMG zur „Dritten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen künftig Schnelltests auch an Laien sowie Einrichtungen und Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastruktur abgegeben werden.
An Laien dürfen aber nur Corona-Antigentests abgegeben werden, die auch zur Eigenanwendung zugelassen sind und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. „Solche Tests sind derzeit noch nicht am Markt, werden aber entwickelt“, so Overwiening. Die Preise würden von jedem Hersteller und auch von jeder Apotheke individuell kalkuliert und ausgewiesen, schreibt die ABDA. Denn die Schnelltests würden sich in ihrer Qualität und Handhabung unterscheiden.
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