Kein Scherz: Ab November können in den Apotheken Rezepte mit der Buchstabenfolge „Dj“ auflaufen. Für die Abkürzung gibt es eine einfache Erklärung. So viel vorweg: Die Patienten müssen bei der Arzneimitteleinnahme nicht tanzen.
Ab 1. November 2020 muss die Gebrauchsanweisung auf jedes Rezept, denn dann tritt die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in Kraft. Die Angabe der Dosierung entfällt jedoch, wenn das Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird. Die Ärzte sind zum Teil schon auf die Neuerung vorbereitet, zumindest die, die schon die Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung verinnerlicht haben. In einigen Apotheken herrscht bereits Verwunderung über die ersten Rezepte, die mit der Buchstabenfolge „Dj“ versehen sind.
„Dj“ auf Rezept steht für …
„SZ“, „N“ oder „A“ sind auf BtM-Rezepten zu finden. Wohl jeder weiß, was sie zu bedeuten haben. Was aber ist mit „Dj“ gemeint? Ab November müssen Ärzte bei Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln am Ende der Verordnungszeile die Dosierung angeben. Möglich ist dies beispielswiese als 0-0-1. Die Dosierung kann aber fehlen, wenn der Patient einen Medikationsplan besitzt, der auch das verordnete Arzneimittel enthält oder eine vom Arzt erstellte schriftliche Dosierungsanleitung vorliegt und der Arzt dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat.
Und hier kommt die Buchstabenfolge ins Spiel: Liegt eine schriftliche Dosierungsanleitung oder ein Medikationsplan vor, kann der Arzt dies durch „Dj“ (Dosierung vorhanden: ja) kenntlich machen. Ist ein Betäubungsmittel verordnet, genügt es jedoch nicht, „Dj“ aufzudrucken. Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) gibt vor, dass die Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe aufgebracht werden muss. Für den Fall, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, muss ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung einen Platz finden. Hier wird überlicherweise der Zusatz „gemäß schriftlicher Anweisung“ aufgebracht.
Wenn die Dosierung fehlt?
Apotheker dürfen die fehlende Angabe heilen. Die Absätze 6 und 6a wurden entsprechend neu gefasst. Gemäß Absatz 6 können Apotheker im dringenden Fall, wenn eine Arztrücksprache nicht möglich ist, folgende Angaben auf dem Rezept ergänzen, wenn diese fehlen: Geburtsdatum des Patienten, Datum der Ausfertigung, Darreichungsform, Gebrauchsanweisung bei Rezepturen und die fehlende Dosierung. Bislang ermöglichte Absatz 6a den Apothekern auch ohne Rücksprache, wenn die Angaben zweifelsfrei bekannt sind, das Heilen folgender fehlender Angaben: Vorname des Verschreibenden oder deren Telefonnummer zur Kontaktaufnahme. Neu ist ab dem 1. November 2020, dass Apotheker auch den Hinweis in der Verschreibung auf einen Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung ergänzen dürfen. Dies ist auch weiterhin ohne Rücksprache mit dem Arzt möglich – vorausgesetzt, die Angaben sind dem Apotheker zweifelsfrei bekannt.
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