Ende der Bürgertests: Ab heute entfällt der Anspruch auf präventive Coronatests und somit auch auf Test- und Genesenenzertifikate. Der Bund übernimmt die Kosten nicht mehr.
Die Gesundheitsminister:innen der Länder haben vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen. Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen ist weiterhin Vorsicht geboten – die Maskenpflicht wird noch ein paar Wochen aufrechterhalten. Vulnerable Gruppen sollen weiterhin geschützt werden.
Coronatests nur noch für Selbstzahler:innen
Weil die Coronavirus-Testverordnung ausgelaufen ist, haben auch Besucher:innen von Krankenhäusern und Pflegeheimen keinen Anspruch mehr auf kostenlose Coronatests. Das sogenannte Freitesten nach einer Sars-CoV-2-Infektion ist bereits seit Mitte Januar kostenpflichtig. Kurzum: Coronatests gibt es nur noch für Selbstzahler:innen.
Merke: Tests – Sachkosten und die Leistung selbst – , die bis Ende Februar durchgeführt wurden, können noch bis zum 31. März 2023 über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.
Dürfen Apotheken trotzdem weiter testen?
Diese Frage hat APOTHEKE ADHOC dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gestellt. Die Antwort: „Unabhängig davon besteht auch weiterhin gemäß § 24 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein Arztvorbehalt für patientennahe Schnelltests auf Sars-CoV-2. Diese Tests dürfen auch weiterhin von Personen unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation durchgeführt werden.“ Demnach sollte der Durchführung von Schnelltests in den Apotheken nichts im Wege stehen – allerdings müssen Getestete die Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Hier gilt bis zum 7. April weiterhin die Maskenpflicht:
- Arzt-, Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutische Praxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Einrichtungen für ambulante OPs
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- Rettungsdienste
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