Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – ab Februar 2023 steigt der Kassenabschlag auf 2 Euro und der Herstellerabschlag wird erhöht; wenn auch zeitlich befristet.
Das Spargesetz ist beschlossene Sache. Vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2025 erhalten die Krankenkassen von den Apotheken einen Abschlag von 2 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel sowie für Zubereitungen nach § 5 Absatz 3 der Arzneimittelpreisverordnung, die nicht § 5 Absatz 6 der Arzneimittelpreisverordnung unterfallen. Zuvor lag der Kassenabschlag bei 1,77 Euro. So soll bei den Apotheken pro Jahr ein Betrag von 120 Millionen Euro eingespart werden.
„Dies ist ein schwarzer Tag für die Apotheken in Deutschland. Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren der Politik geholfen, die Pandemie zu meistern. Als Dank dafür wird ausgerechnet jetzt, wo die Apotheken wegen Inflation und Energiekrise selbst Hilfe und Entlastung bräuchten, die Vergütung gekürzt“, so Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
Außerdem wird der Herstellerabschlag erhöht. Apotheken müssen für den Zeitraum von einem Jahr – vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 – an die Kassen einen erhöhten Abschlag von 12 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer zahlen.
Der Herstellerrabatt ist in § 130a Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. „Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 7 vom Hundert des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer“, heißt es. Für Generika gilt ein Abschlag von 10 Prozent. Für Arzneimittel unter Festbetrag gelten die Abschläge nicht. Die Hersteller sind verpflichtet, den Apotheken den Abschlag zu erstatten, wie der GKV-Spitzenverband informiert. „Diese gesetzlichen Abschläge sind für die Krankenkassen unabdingbar“, heißt es. Doch zum neuen Jahr gilt der erhöhte Rabatt.
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