Die Corona-Impfungen müssen Fahrt aufnehmen und die Impfkapazitäten ausgebaut werden. Schon bald sollen die Arztpraxen in die Impfstrategie eingebunden werden und mit dem Impfen beginnen. Die Vorbereitungen für die Corona-Impfung in den Praxen „laufen auf Hochtouren“, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit und auch das Bundesgesundheitsministerium hat einen Plan: Die Corona-Impfung soll in Praxen von Haus- und Fachärzt:innen routinemäßig Teil der Regelversorgung werden. Und zwar schon bald, nämlich ab April.
Am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die ersten Erfolge in puncto Corona-Impfung verkündet: „Fast alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen haben inzwischen ein Impfangebot bekommen. Das Risiko, an Corona zu erkranken, hat sich für unsere höchstbetagten Bürgerinnen und Bürger deutlich reduziert.“ Jetzt stehe der Ausbau der Impfkapazitäten auf dem Plan – konkret sollen bald Arztpraxen regelhaft in die Impfkampagne einbezogen werden. Es liege noch zu viel Impfstoff im Kühlschrank. „Die Länder haben mich daher gebeten, in der Impfverordnung zu regeln, dass auch Arztpraxen beauftragt werden können. Das werden wir zeitnah tun und auch Vergütungen für die Ärzte vorsehen“, so der Minister.
Gesagt, getan: „Die Impfverordnung des Bundes wird dahingehend geändert, dass ab der zweiten Märzwoche die Beauftragung ausgewählter Leistungserbringer der niedergelassenen ärztlichen Versorgung durch die Länder einen festen Rahmen hat,“ heißt es in einem Vorschlag des BMG zur Änderung der Nationalen Impfstrategie. Der Rahmen; das sind Regelungen zur Vergütung für die entsprechenden ärztlichen Leistungen, für die vorzunehmende digitale Impfquotenerfassung und für die Abrechnung.
„In den meisten Ländern wird die Zahl der verfügbaren Impfdosen bereits im April die von den Ländern gemeldeten maximalen Kapazitäten in den Impfzentren übersteigen“, so das BMG. Seit Beginn dieses Jahres stehe das Ministerium im engen Austausch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie den Verbänden der Apotheker und des pharmazeutischen Großhandels, sodass im April die nächste Phase der Nationalen Impfstrategie starten könne. „In dieser Phase sollen die haus- und fachärztlichen Praxen, die in der Regelversorgung routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden.“
Der Impfstoff wird vom Bund beschafft und von den zuständigen Landesbehörden verteilt und zur Verfügung gestellt. Die KBV wünscht sich, den Impfstoff ganz normal als Sprechstundenbedarf in den Apotheken bestellen zu können. Dazu hat die KBV bereits ein Konzept entwickelt. Vorgesehen ist, dass die Vertragsärzte jeweils bis Dienstagmittag den für die Folgewoche benötigten Impfstoff sowie das Zubehör bei der Apotheke ihrer Wahl bestellen können, und zwar per Muster-16-Formular. Die Apotheken sollen dann zu Wochenbeginn die bestellten Impfstoffe für die Corona-Impfung an die Praxen liefern.
„Der wöchentliche Bestell- und Lieferrhythmus ist aufgrund der begrenzten Lagerfähigkeit des Biontech-Impfstoffes erforderlich, da dieser ab dem Zeitpunkt des Auftauens nur noch 120 Stunden bei Kühlschranktemperaturen von zwei bis acht Grad lagerfähig ist. Die Praxen hätten damit fünf Tage Zeit, den Impfstoff zu verbrauchen“, so die KBV und betont: „Ein genauer Termin, ab wann die Haus- und Fachärzte in ihren Praxen impfen könnten, lasse sich zurzeit zwar noch nicht festlegen.“ Es werde aber sicherlich in der ersten Hälfte des zweiten Quartals sein. Fest steht: „Die Praxen müssen sich drauf verlassen können, dass sie zuverlässig mit ausreichend Impfstoffen und Zubehör wie Kanülen und Spitzen beliefert würden.“
Wenn in den Praxen Corona-Impfungen durchgeführt werden, bedeute das aber nicht das Aus für die Impfzentren und mobilen Teams, heißt es aus dem BMG.
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