Dass Apotheken Rezepte über ein Rechenzentrum abrechnen, ist kein Muss – § 300 Sozialgesetzbuch (SGB V) macht es jedoch möglich. Scanacs setzt auf die Direktabrechnung von E-Rezepten. Nach einem holprigen Start hat das Unternehmen im Mai mit dem Abrechnungszentrum Nord (AZ Nord) einen Partner für die Abrechnung von Papierrezepten gefunden. Ab Oktober geht es los. Ein zweites IK ist beim Angebot „Combi Direct“ nicht nötig, dafür muss allerdings das AZ Nord als Rezeptabrechner in der Warenwirtschaft der Apotheke angebunden sein.
Papiergebundene Kassenrezepte werden innerhalb eines Monats in die Abrechnung gegeben. Die Rechnungslegung der Apotheke erfolgt „monatlich bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte“. Die Rezepte werden in der Apotheke abgeholt, im Rechenzentrum digitalisiert und als Sammelrechnung an die Kostenträger weitergegeben.
Beim E-Rezept entfällt die Abholung, denn die Verordnungen können von der Apotheke selbst an das Rechenzentrum gesendet werden und werden dort ebenfalls gesammelt, bis abgerechnet wird. Der Grund: Es gibt noch keine Arzneiversorgungsverträge, die eine getrennte Lieferung von papiergebundenen Rezepten und digitalen Verordnungen vorsehen.
Allerdings besteht beim E-Rezept die Möglichkeit der Direktabrechnung. Das bedeutet: Die Apotheke übermittelt die digitalen Verordnungen direkt an die Kasse und erhält das Geld.
Hier kommt Scanacs ins Spiel. Über die Plattform werden ausschließlich E-Rezepte verarbeitet, die gegenüber den Kassen im Namen und auf eigene Rechnung der Apotheke abgerechnet werden. Außerdem werden die E-Rezepte durch die erweiterte Rezeptprüfung von Scanacs gecheckt, um Retaxationen auszuschließen. „Mit der direkten Datenübertragung werden schnellere Erstattungsprozesse möglich. Apotheken verbessern damit ihre Liquidität, schützen sich vor Forderungsausfällen und reduzieren den Aufwand in der Rezeptkontrolle“, teilt Scanacs mit.
Im Zuge der Kooperation mit dem AZ Nord können künftig auch Papierrezepte abgerechnet werden – Scanacs und das Rechenzentrum starten ab sofort mit der gemeinsamen Lösung „Combi Direct“. Das Angebot richtet sich an alle Apotheken; unabhängig von der Warenwirtschaft. Apotheken können die Dienstleistungen jetzt buchen und bis Ende August Sonderkonditionen nutzen. Im ersten Monat nach Anbindung können E-Rezepte gratis über das Scanacs-Portal abgerechnet werden. Ein Wechsel auf die Kombi-Lösung ist ab dem Abrechnungsmonat Oktober möglich.
AZ Nord muss angebunden sein
„Scanacs und AZ Nord haben gemeinsam die technischen Voraussetzungen geschaffen, um allen Apotheken diskriminierungsfrei die Direktabrechnung von E-Rezepten anzubieten“, heißt es. Dafür muss allerdings das AZ Nord als Rezeptabrechner in der Warenwirtschaft der Apotheke angebunden sein. Dann ist auch kein zweites IK mehr nötig. Das hatte im vergangenen Jahr zu Problemen geführt und das Start-up aus Dresden wurde mit Direktabrechnungen konfrontiert.
Ob die Abrechnungsdaten eigenständig durch die Apotheke über die Scanacs-Plattform oder als Sammelabrechnung durch das Rechenzentrum abgerechnet werden, regelt eine eigens dafür entwickelte technische Lösung.
Während die E-Rezepte über Scanacs abgerechnet werden, werden die Papierrezepte nach §§ 300 und 302 SGB V durch das AZ Nord in Vertretung für die Apotheke abgerechnet. Dazu arbeitet der Dienstleister aus Weyhe mit den Abrechnungszentren AVC Dick und ARZW zusammen. Die Auszahlungen durch die Kostenträger erfolgen durch das AZ Nord auf das Geschäftskonto der Apotheke. Die Möglichkeit der Direktabrechnung besteht nur für E-Rezepte, heißt es auf Nachfrage.
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