Diebstähle bleiben auch Apothekenteams meist nicht erspart. So gab es in einer Apotheke in Wiesbaden kürzlich einen gemeinschaftlichen Diebstahl, wie die Polizei informiert. Auch Kinder waren dabei.
Das Polizeirevier Wiesbaden ruft aktuell in einer Meldung zu Zeugenhinweisen über einen gemeinschaftlichen Diebstahl auf. Betroffen ist eine Apotheke in der Wiesbadener Innenstadt, in der in der letzten Woche eine Gruppe gemeinsam Produkte erbeutet hat.
Während ein männlicher Begleiter vor der Tür wartete, gingen zwei Frauen im Alter von etwa 40 sowie 20 Jahren am späten Nachmittag gemeinsam mit zwei Kindern in die Apotheke, um den Diebstahl durchzuführen. Die im HV anwesende Mitarbeiterin wurde laut Polizeiangaben von den beiden Frauen mehrmals durch Fragen abgelenkt und in Gespräche verwickelt, sodass die Produkte von den Kindern – einem etwa fünfjährigen Jungen und einem ungefähr zehnjährigen Mädchen – unbemerkt in die mitgebrachte Einkaufstasche gesteckt werden konnten. Anschließend verließ die Gruppe nach wenigen Minuten die Apotheke, ohne die Ware zu bezahlen. Entwendet wurden ein Parfüm, eine Feuchtigkeitslotion und zwei Lippenpflegeprodukte im Gesamtwert von rund 75 Euro.
Bisher konnten die Täter:innen noch nicht aufgegriffen werden und es läuft eine Anzeige gegen unbekannt. Das Strafmaß für Diebstahl liegt bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Kann jedoch ein gewerbsmäßiges Vorgehen – eine Art „Bandendiebstahl“ – nachgewiesen werden, droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Dieb:innen nutzen Ablenkung
Das Ablenken gehört zu den meistgenutzten Tricks von Kriminellen beim Diebstahl in der Apotheke. Um dies zu verhindern, sollte bei Kundengruppen von mehreren Personen im besten Fall immer ein/e Kolleg:in hinzugeholt werden. Hilfreich kann dabei beispielsweise ein Knopf am HV-Tisch sein, der das Backoffice alarmiert.
Übrigens: Auch wenn Angestellte etwas unerlaubt aus der Apotheke mitnehmen, handelt es sich meist um Diebstahl, der den Job kosten kann. Genau kann sogar bei vergleichsweise geringem Wert des Diebesguts eine fristlose Kündigung drohen – Stichwort Vertrauensbruch.
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