Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der Apotheke ohne Approbierte fest. Mit der Möglichkeit, dass Apotheken ohne Anwesenheit von Apotheker:innen öffnen und betrieben werden dürfen, soll auch dem Personalmangel entgegengewirkt werden. Allerdings gibt das BMG selbst zu bedenken, dass es nicht nur zu wenige Apotheker:innen, sondern auch zu wenige PTA gibt.
Mit einer Anpassung in § 3 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll eine Apotheke auch öffnen dürfen, wenn ein/e erfahrene/r PTA oder ein/e Pharmazieingenieur:in anwesend ist, ein/e Apotheker:in des Filialverbundes zur Beratung mittels Telepharmazie zur Verfügung steht und der/die Apothekenleiter:in mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist.
Das Vorhaben wird heftig diskutiert. Zum einen, weil einige Leistungen nicht mehr in der Fläche angeboten werden können und die Arzneimittelsicherheit in Gefahr ist, aber auch weil ein Mangelberuf nicht durch einen Mangelberuf ersetzt werden kann. Das belegen Berechnungen der Abda. So hat die Geschäftsstelle Pharmazie analysiert, dass im Jahr 2029 in den Apotheken 13.000 Approbierte fehlen werden. Hinzu kommt, dass sowohl der Apotheker- als auch der PTA-Beruf auch in diesem Jahr als Engpassberufe eingestuft sind.
Das hat auch das BMG erkannt und räumt in der Begründung zum Kabinettsentwurf ein, dass die Möglichkeit „insbesondere der Personalflexibilisierung“ diene und auch nur ein Bruchteil der Apotheken die Regelung nutzen werde: „Derzeit stehen allerdings nur wenige erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten zur Verfügung“, heißt es mit Blick auf die erforderliche Fortbildung.
Daher wird angenommen, dass zunächst ein Zehntel der Apotheken – 1.750 Apotheken – die Möglichkeiten der Telepharmazie nutzen würden und sich nur bei einem Drittel davon – 583 Apotheken – Einsparungen beim Personal durch den Ersatz von Approbierten durch PTA ergeben würden. Ein weiteres Drittel wird demnach keine Personaleinsparungen verzeichnen und bei einem weiteren Drittel würde der Einsatz einer Apothekerin oder eines Apothekers entfallen.
Wird anstelle einer Apothekerin oder eines Apothekers ein/e PTA eingesetzt, könnten Lohnkosten pro Stunde von ungefähr 23 Euro entfallen. Dabei geht das BMG von Lohnkosten in Höhe von 60 Euro pro Stunde für Approbierte und 37 Euro pro Stunde für PTA aus. „Personaleinsparungen sind aber grundsätzlich möglich und könnten besonders durch Filialverbünde realisiert werden“, heißt es im Entwurf.
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