Angesichts von Urlaubszeit, Personalmangel und Co. gehört Mehrarbeit für viele Apothekenangestellte praktisch zum Alltag, um den anfallenden Aufgabenberg zu bewältigen. Ab dem neuen Jahr könnten sie dafür mehr Geld bekommen – denn die Ampel plant steuerfreie Überstunden.
Müssen PTA in der Apotheke Überstunden leisten, beispielsweise wegen Personalmangel oder weil bestimmte Aufgaben nicht liegenbleiben dürfen, ist dies laut § 7 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) in begründeten Ausnahmefällen möglich. Gemäß § 8 BRTV gibt es dafür neben der regulären Vergütung – 1/173 des Tarifgehalts bei einer 40-Stunden-Woche – außerdem Zuschläge:
- 1 bis 10 Überstunden: Zuschlag von 25 Prozent der Grundvergütung
- ab der 11. Überstunde: Zuschlag von 50 Prozent
Doch künftig dürfen sich PTA und andere Angestellte, die Mehrarbeit leisten, über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn die Ampel-Regierung hat sich auf steuerfreie Überstunden ab 2025 geeinigt.
Achtung: Die Mehrarbeit muss von dem/der Chef:in angeordnet oder zumindest geduldet werden, damit ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Steuerfreie Zuschläge für Überstunden
Steuerfreie Überstunden sind ein Teil der Wachstumsinitiative, auf die sich die Regierungsparteien kürzlich im Rahmen des Haushalts 2025 geeinigt haben. Im entsprechenden Regierungsentwurf heißt es dazu unter Punkt 20, dass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen umsetzen wird, um Mehrarbeit angemessen zu honorieren und mehr Flexibilität zu ermöglichen. Und dazu gehören auch steuerfreie Zuschläge für Überstunden. So heißt es: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt.“ Als Vollzeitarbeit gelten dabei für Tarifbeschäftigte mindestens 34 Wochenstunden, für Angestellte ohne Tarifbindung 40 Stunden pro Woche. Wer Überstunden leistet, soll sich dabei also über mehr Geld freuen dürfen.
Teilzeitkräfte zum Aufstocken motivieren
Um den Personalmangel abzufedern, sollen außerdem Teilzeitkräfte dazu motiviert werden, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Auch hier sollen Steuervorteile eingeführt werden, wenn Arbeitgebende ihren Angestellten entsprechende Anreize liefern. „Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, wird die Bundesregierung diese Prämie steuerlich begünstigen“, heißt es im Papier. Und auch für Rentner:innen, die weiterhin arbeiten, sind steuerliche Vorteile geplant.
Weitere Steuerentlastungen für die Bürger:innen sollen durch den Abbau der kalten Progression entstehen – dafür sind Ausgaben von 23 Milliarden Euro für 2025 und 2026 eingeplant.
Änderungen bei Arbeitszeiten und Krankmeldung möglich
Außerdem sollen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in puncto Tageshöchstarbeitszeit aufgeweicht werden – zumindest in begrenztem Rahmen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Die Möglichkeit soll zunächst befristet gelten und evaluiert werden. Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich bleiben.
Übrigens: Die Adexa hat sich kürzlich gegen das Aufweichen der geltenden Tageshöchstarbeitszeiten ausgesprochen.
Auch krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden nimmt die Bundesregierung in den Fokus. Konkret sollen „die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen überprüfen und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung anpassen“, heißt es.
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